Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Zwangsgeld

 Normen 

§ 9 VwVG

§ 11 VwVG

§ 16 VwVG

Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder.

 Information 

Zwangsmittel im öffentlichrechtlichen Vollstreckungsrecht zur Durchsetzung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung

Zwangsgeld kann als Zwangsmittel zur Durchsetzung sowohl von vertretbaren Handlungen als auch von unvertretbaren Handlungen gewählt werden. Primär ist das Zwangsgeld das Zwangsmittel zur Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung. Die Anwendung auf vertretbare Handlungen ist vom Gesetz nur vorgesehen, wenn die Ersatzvornahme untunlich ist, d. h. der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage ist, die Kosten der Ersatzvornahme zu begleichen.

Vertretbare Handlungen sind Handlungen, die auch durch eine andere Person vorgenommen werden können.

Beispiel:

Abriss eines Gebäudes.

Unvertretbare Handlungen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie nur von dem Schuldner erfüllt werden können.

Beispiel:

Leistung einer Bankbürgschaft.

Kann eine gebotene Handlung durch einen anderen nicht vorgenommen werden und hängt sie nur vom Willen des Pflichtigen ab, so kann der Pflichtige durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Vornahme der Handlung angehalten werden. Ein Zwangsgeld kann aber auch an Stelle einer Ersatzvornahme verhängt werden.

1. Voraussetzungen:

Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen des Verwaltungszwanges vorliegen.

2. Höhe:

Die zulässige Höhe des Zwangsgeldes beträgt zwischen 1,50 EUR und 1.000,- EUR.

3. Uneinbringlichkeit:

Kann das Zwangsgeld nicht vollstreckt werden, kann das Verwaltungsgericht gemäß § 16 VwVG eine Ersatzzwangshaft anordnen.

Die Ersatzzwangshaft ist kein eigenständiges Zwangsmittel, sondern erfordert die Erfolglosigkeit der Eintreibung eines Zwangsgeldes.

Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.

 Siehe auch 

Beitreibung

Ersatzvornahme

Ersatzzwangshaft

Sofortvollzug

Unmittelbarer Zwang

Verwaltungszwang

Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungstitel - Verwaltungsrecht

Zwangsmittel - Androhung

Zwangsmittel - Anwendung

Zwangsmittel - Festsetzung

Engelhard/App: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz; Kommentar, 6. Auflage 2004