Rechtswörterbuch

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Verbrechen

 Normen 

§ 12 StGB

 Information 

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.

Ob eine Tat ein Verbrechen oder lediglich ein Vergehen darstellt, ergibt sich somit aus dem für diese Tat im jeweiligen Straftatbestand festgelegten Mindestmaß an Strafe. Außer Betracht für die Einteilung bleiben Verschärfungen oder Milderungen, die für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

Bedeutung hat die Einteilung in Verbrechen und Vergehen vor allem für die Strafbarkeit des Versuchs einer Straftat: Während der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist, ist der Versuch eines Vergehens nur dann strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

Zudem hat die Einteilung Bedeutung als Voraussetzung der Strafbarkeit einer an eine andere Tat anknüpfenden Tat (z.B. für den Tatbestand der Geldwäsche gemäß § 261 StGB).

 Siehe auch 

Anleitung zu Straftaten

Handlungsbegriff

Rechtfertigungsgründe des StGB

Schuld

Vergehen