Rechtswörterbuch

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Rabatt

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Preisnachlass.

Das Rabattgesetz (RabattG), das den Preisnachlass an den letzten Verbraucher für Waren des täglichen Bedarfs oder gewerbliche Leistungen beschränkte, ist ebenso wie die Zugabeverordnung zum 25.07.2001 außer Kraft getreten.

Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Einzelhandel unbegrenzt Preisnachlässe oder Zugaben gewähren kann. Die Rechtsgrundlagen bzw. Grenzen bestimmen sich nunmehr nach dem allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts.

 Siehe auch 

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Berlit: Auswirkungen der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung auf die Auslegung von § 1 UWG und § 3 UWG; Wettbewerb in Recht und Praxis - WRP 2001, 349

Cordes: Die Gewährung von Zugaben und Rabatten und deren wettbewerbsrechtliche Grenzen nach Aufhebung von Zugabeverordnung und Rabattgesetz; Wettbewerb in Recht und Praxis - WRP 2001, 867

Mand: Rabatte und Zugaben durch Apotheken; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 3681

Möller: "20 % auf fast alles" - Rabattwerbung in der Beurteilung des Wettbewerbsrechts; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 2510

Römermann/van der Moolen: Rabatte und Zugaben in der anwaltlichen Beratung; 1. Auflage 2002