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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

 Normen 

§§ 829 ff. ZPO

 Information 

Mittel der Pfändung von Forderungen.

Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch die (vom Gläubiger zu veranlassende) Zustellung des Pfändungsbeschlusses, die Verwertung durch den Überweisungsbeschluss. In der Praxis werden beide Beschlüsse gemeinsam an den Drittschuldner übersandt, man spricht daher von dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB).

Zuständig ist der Rechtspfleger des Amtsgerichts, in dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auch dem Schuldner zuzustellen.

In dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die zu pfändende Forderung genau zu bezeichnen, der Rechtspfleger prüft nicht, ob die Forderung auch tatsächlich besteht bzw. dem Schuldner zusteht etc.

Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Forderung beschlagnahmt, es entsteht ein Pfändungspfandrecht. Gemäß dem in dem Beschluss enthaltenen sogenannten "Arrestatorium" darf der Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner leisten. Widersetzt er sich diesem Verbot, wird er durch eine Leistung an den Schuldner nicht von seiner Pflicht zur Leistung an den Gläubiger befreit.

Gegen den Erlass oder die Ablehnung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kommen als Rechtsbehelfe in Betracht:

 Siehe auch 

Drittschuldner

Lohnpfändung

Pfändung

Pfändung von Forderungen

Prozessgericht

Zwangsvollstreckung

BGH 13.02.2014 - VII ZB 39/13 (Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses)

BAG 06.05.2009 - 10 AZR 834/08 (PfüB erfasst auch Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers)

BGH 05.11.2004 - IXa ZB 57/04 (Änderung des PfüB)

BGH 19.03.2004 - IXa ZB 229/03 (Zulässigkeit der Pfändung gegen eine Vielzahl am Wohnort ansässiger Geldinstitute)

BGH 27.06.2003 - IXa ZB 62/03 (Rechtsschutzbedürfnis für PfüB auch bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)

Giers: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsforderungen; Der Familien-Rechts-Berater - FamRB 2013, 100

Marly: Kostenerstattung und Tätigkeitsvergütung für Auskünfte des Drittschuldners bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen; Betriebs-Berater - BB 1999, 1990

Wieser: Sofortige Beschwerde gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Zeitschrift für den Zivilprozess - ZZP 2002, 157