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Hauptleistungspflichten

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

1. Hauptleistungspflichten

Gegenseitige Vertragspflichten, die den Vertragstyp kennzeichnen.

Hauptleistungspflichten eines Vertrages sind Vertragspflichten, die nach dem Willen der Parteien oder der gesetzlichen Regelung eine wesentliche Vertragsleistung betreffen.

Welche Pflichten in einem Vertrag Hauptvertragspflichten sind, ist u.U. durch Auslegung zu ermitteln. Indiz dabei ist die Frage, warum sich die Vertragsparteien zum Vertragsschluss entschieden haben.

Beispiel:

Hauptleistungspflichten sind z.B.:

In einem Kaufvertrag: Die Eigentumsübertragung der Kaufsache und die Zahlung des Kaufpreises.

In einem Mietvertrag: Die Überlassung der Mietsache und die Zahlung des Mietzinses.

In einem Werkvertrag: Die Erstellung des Werkes, die Abnahme und die Zahlung des Geldes.

2. Nebenleistungspflichten

Nebenleistungspflichten sind auf die Hauptleistungspflicht bezogene Pflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen (BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15).

Beispiel:

Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners über seine Einkommensverhältnisse (Auskunftsanspruch)

Es besteht im Arbeitsverhältnis eine Nebenleistungspflicht des Arbeitnehmers, sich nicht in einen Zustand zu versetzen, in dem er seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllen oder bei Erbringung seiner Arbeitsleistung sich oder andere gefährden kann (BAG 20.10.2016 - 6 AZR 471/15).

Hinweis:

Von den Nebenleistungspflichten sind die Nebenpflichten zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um aus dem Gebot der Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB erwachsende Pflichten. Danach sind Rechte so ausüben sowie Interessen derart wahrnehmen, dass auf den Vertragspartner und dessen Rechte und Interessen Rücksicht genommen wird.

 Siehe auch 

Bedienungsanleitung