Demonstration
Bundesländer mit eigenen Versammlungsgesetzen (Stand Sept. 2020):
Bayern (Art. 13 ff. BayVersG)
Berlin (VersFG BE)
Niedersachsen (NVersG)
Sachsen (§§ 14 ff. SächsVersG)
Sachsen-Anhalt (VersammlG LSA)
Schleswig-Holstein (VersFG SH)
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,
die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer bestimmten Thematik zu wecken,
über ein bestimmtes Thema zu informieren bzw. seine Meinung kundzutun
oder
eine bestimmte Handlung zu verhindern.
Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.
Koranyi/Singelnstein: Rechtliche Grenzen für polizeiliche Bildaufnahmen von Versammlungen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 124
Leist: Zur Rechtmäßigkeit typischer Auflagen bei rechtsextremistischen Demonstrationen; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2003, 1300
Weber: Grundzüge des Versammlungsrechts unter Beachtung der Föderalismusreform. Ein Leitfaden für Praxis und Ausbildung; 1. Auflage 2010