Rechtswörterbuch

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Demonstration

 Normen 

Art. 8 GG

VersammlG

Bundesländer mit eigenen Versammlungsgesetzen (Stand Sept. 2020):

 Information 

Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,

  • die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer bestimmten Thematik zu wecken,

  • über ein bestimmtes Thema zu informieren bzw. seine Meinung kundzutun

    oder

  • eine bestimmte Handlung zu verhindern.

Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.

 Siehe auch 

Bannmeile

Demonstrationsfreiheit

Grundrechte

Meinungsfreiheit

Vereinigungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Koranyi/Singelnstein: Rechtliche Grenzen für polizeiliche Bildaufnahmen von Versammlungen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 124

Leist: Zur Rechtmäßigkeit typischer Auflagen bei rechtsextremistischen Demonstrationen; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2003, 1300

Weber: Grundzüge des Versammlungsrechts unter Beachtung der Föderalismusreform. Ein Leitfaden für Praxis und Ausbildung; 1. Auflage 2010