Würzburg - eine der ältesten Universitätsstädte in Deutschland
Würzburg feierte im Jahr 2004 bereits sein 1300-jähriges Stadtjubiläum. Auf eine ebenfalls lange Tradition blickt die erstmals 1402 gegründete Universität zurück. Mit ihr zählt Würzburg neben Tübingen, Marburg, Göttingen, Heidelberg und Freiburg zu den klassischen deutschen Universitätsstädten. Zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehören in Würzburg vor allem Handel, Verkehr und das Gastgewerbe, das produzierende Gewerbe und das Dienstleistungsgewerbe, wobei die öffentliche Verwaltung den höchsten Anteil hat. Die in Würzburg ansässigen Unternehmen haben vielfach kaufmännische Rechtsformen, deren Rechtsträger der Unternehmer ist, der in bestimmten Fällen die Kaufmannseigenschaft erfüllen muss. Das Sonderrecht der Kaufleute heißt Handelsrecht und ist Teil des Privatrechts. Das Handelsrecht ergänzt die Regeln des Bürgerlichen Rechts, die für sich genommen nicht immer den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung tragen. Das gilt insbesondere für die zügige Abwicklung von Handelsgeschäften sowie für das Bedürfnis der Kaufleute nach einem erhöhten Vertrauensschutz.
Die Rechtsquellen im Handelsrecht und die Kaufmannseigenschaft
Zu den Rechtsquellen im Handelsrecht zählen neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Handelsgesetzbuch (HGB), das unter anderem in seinem ersten Buch das Recht des Handelsstandes und im vierten Buch das Recht der Handelsgeschäfte beinhaltet. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Sondergesetzen, die Spezialgebiete des Handelsrechts bzw. kaufmännischer Geschäftsformen regeln. Dazu zählen das Bank- und Börsenrecht, das Gesellschaftsrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht, das Seehandelsrecht, Transportgeschäfte, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht. Im Mittelpunkt des Handelsrechts steht die Kaufmannseigenschaft, mit der zahlreiche Pflichten, aber auch Privilegien verbunden sind. Ob die Eigenschaft als Kaufmann erfüllt ist, orientiert sich an mehreren Voraussetzungen: Bei der ausgeübten wirtschaftlichen Betätigung muss es sich um ein Gewerbe handeln, das die Erfordernisse des tatsächlich betriebenen Handelsgewerbes erfüllen muss. Ob für eine bestimmte Unternehmensform die Kaufmannseigenschaft eine unentbehrliche Voraussetzung ist oder nicht und welche juristischen Details es auf den kaufmännischen Tätigkeitsgebieten zu beachten gilt, weiß ein auf Handelsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Würzburg, den man hier auf anwalt24.de findet.