Saarbrücken: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Saarbrücken ist durch die Nähe der Gemeinde zur französischen Grenze geprägt. Die über 170.000 Einwohner zählende Stadt hält - wie das ganze Saarland - hohe Stücke auf diese Nähe und die damit einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen mit dem Nachbarland. Viele saarländische Arbeitnehmer arbeiten in Frankreich, umgekehrt viele Franzosen in Saarbrücken und Umland. Saarbrücken ist ein wichtiges wirtschaftliches Zentrum der Region und spielt für die landespolitische und kulturelle Entwicklung eine wichtige Rolle. Zudem ist erwähnenswert, dass sich in Saarbrücken mehrere Gerichte befinden - neben dem Amts- und Landgericht Saarbrücken auch das Oberlandesgericht und der Verfassungsgerichtshof des Saarlands. Namentlich die Arbeitsgerichtsbarkeit begann hier früh: Als Teil des französischen Kaiserreichs kam die Region um Saarbrücken seit 1808 bereits mit den Conseils de Prud’hommes in den Genuss einer Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitsrecht - lang erkämpftes Gebiet der modernen Wirtschaft
Im vormals französischen Rheinland blieben die Conseils de Prud’hommes wie andere Institutionen des französischen Rechts zunächst auch unter preußischer Herrschaft erhalten und wurden Vorbild für die sogenannten Gewerbegerichte. Die vergleichsweise starke Präsenz von ehrenamtlichen Richtern - in der Kammer eines Arbeitsgerichts sitzt dem Berufsrichter jeweils ein Laienrichter aus den Reihen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber paritätisch zur Seite - hatte ursprünglich einen harten „machtpolitischen“ Grund: Ohne die Präsenz von ehrenamtlichen Richtern aus ihren Reihen hätten die rechtssuchenden Arbeiter bzw. Unternehmer diese Gerichte in ihren historischen Anfängen überhaupt nicht erst angerufen, ihr Urteil für unbillig gehalten. Fragt man heute nach der Notwendigkeit von ehrenamtlichen Richtern, ist hingegen meist etwas schwammig von einer „erhöhten Akzeptanz“ durch Laienrichter die Rede. Dass die Akzeptanz sich heute nicht auf das laienrichterliche Element allein stützen muss, hat auch eine gewisse Kehrseite: Das deutsche Arbeitsrecht, nicht allein in Saarbrücken, ist mit seinen Rechtsquellen - Europarecht, Verfassung, arbeitsrechtliche Gesetze, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - und seiner starken Fundierung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gleichsam eine „Wissenschaft für sich“, wobei das Arbeitsrecht in Saarbrücken in Fällen grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse leicht noch einen internationalen Bezug bekommen kann. Fragen zur Kündigung oder Abfindung, zu Urlaubsansprüchen, Abmahnungen oder zur Arbeitnehmerhaftung sind daher bei einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältin, einem einschlägig kundigen Rechtsanwalt gut aufgehoben. Einen Rechtsanwalt in Saarbrücken, der mit dem Arbeitsrecht bestens vertraut ist, finden Sie auf anwalt24.de.