Wirtschaftsfreundliche Großstadt Oldenburg
Oldenburg ist eine Großstadt in Niedersachsen, die als kreisfreie Stadt mehr als 150.000 Menschen eine Heimat bietet. Oldenburg ist bekannt als wichtiges Zentrum für die Informationstechnologie in Deutschland. Der Dienstleistungssektor ist in der Stadt stark vertreten. Insbesondere das Bankenwesen und die Versicherungsbranche haben hier eine große Bedeutung. Aber auch das produzierende Gewerbe findet in Oldenburg hervorragende Standortbedingungen vor, was sich in der Ansiedlung zahlreicher Großunternehmen widerspiegelt. Sie stammen unter anderem aus dem Druckereigewerbe und der Fotoverarbeitung, der Nahrungsmittelindustrie und der Energiewirtschaft. Oldenburg ist als wichtige Universitätsstadt bekannt. Ihre Hochschule wurde nach einigen Auseinandersetzungen benannt nach dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 1935, Carl von Ossietzky, der 1938 in Berlin an den Folgen seiner KZ-Haft starb. Während das ideelle Erbe des streitbaren Journalisten an dieser Universität gepflegt wird, fiel sein materielles Erbe einer problematischen Rechtsberatung zum Opfer, der sich von Ossietzkys Frau Maud anvertraut hatte.
Die Sache mit dem Pflichtteil im Erbrecht
Auch in zivilen und friedlichen Zeiten bleiben die Antworten auf Rechtsfragen rund um Vermögenswerte, vor allem im Erbrecht, vom berechtigten Vertrauen in die juristische Beratung abhängig. Probleme, die rund um das Erbe auftreten können, werden im Erbrecht behandelt - auch in Oldenburg durch fachkundige Rechtsanwälte. Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen eher früher als später die Frage, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Besonders heikel wird diese Frage, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten mit der Enterbung gedroht hat. Das Erbrecht sieht eine vollständige Enterbung regelmäßig nicht vor. Nahe Verwandte wie der Ehepartner, die ehelichen und nichtehelichen Kinder oder die Eltern des Verstorbenen haben stets einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Im Erbrecht - in Oldenburg wie der übrigen Republik - unterscheidet man mehrere Ordnungen von Hinterbliebenen. An erster Stelle stehen stets die „Abkömmlinge“ des Verstorbenen. Hierzu gehören nicht nur leibliche Kinder, sondern auch adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel. In der zweiten Ordnung tauchen die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge auf, also in der Folge auch Geschwister, Neffen und Nichten. Erst danach folgen im Erbrecht die Großeltern und Urgroßeltern des Erblassers und ihre Abkömmlinge. Bei Fragen zu diesem Rechtsbereich ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Oldenburg, zu finden bei anwalt24.de, der richtige Ansprechpartner.