Eine Großstadt mit besonderem Flair in Niedersachsen
Oldenburg ist die drittgrößte Stadt in Niedersachsen. Dennoch ist sie bei Touristen vor allen Dingen wegen des persönlichen und übersichtlichen Flairs beliebt. Die Geschichte der Stadt ist abwechslungsreich und hinterließ viele Spuren. Im Laufe der Jahrhunderte durchlebte die Stadt sowohl eine Phase als Großherzogtum als auch eine Besetzung durch Dänen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie, wie große Teile Niedersachsens von der britischen Armee besetzt. Heute ist Oldenburg eine kreisfreie Stadt und verfügt über eine eigene, staatliche Universität. Darüber hinaus bietet Oldenburg zahlreiche touristische Aktivitäten. Bekannt ist beispielsweise die historische Altstadt. Im Dezember kommen viele Touristen aus benachbarten Städten und dem Norden zum Weihnachtsmarkt. Für die funktionierende Struktur der Stadt ist die Justiz wichtig. In Oldenburg gibt es ein Amtsgericht, ein Oberlandesgericht und gleich mehrere spezielle Gerichtsbarkeiten. Das Sozialrecht kommt in Oldenburg vor dem Sozialgericht der Stadt zur Verhandlung.
Sozialrecht in Oldenburg und Deutschland im Überblick
Mit dem Sozialrecht in Oldenburg wie in der gesamten Bundesrepublik kommt jeder Bürger durch die Medien oder persönlich in Berührung. Das Sozialrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. In Deutschland ist das Sozialstaatsprinzip eine Staatszielbestimmung. Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips im oft komplizierten Detail ist Gegenstand des Sozialrechts, nicht allein in Oldenburg. Konkret zählt eine ganze Reihe von Rechtsverhältnissen zwischen staatlichen Institutionen und Bürgern zum Sozialrecht. Das sind beispielsweise die Grundsicherung, das Sozialversicherungsrecht und die Entschädigung für erlittene Belastungen. Das Sozialrecht findet Ausdruck in verschiedenen Systemen und Programmen zur Integration der Bürger in die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Dennoch ist das Arbeitsrecht nur ein verwandtes, aber souveränes Rechtsgebiet, denn es umfasst das Rechtsverhältnis des Bürgers gegenüber dem Arbeitgeber, nicht dem Staat. Die normative Grundlage des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch, dessen Teile als SGB I bis XII bezeichnet werden. Prozessual ist das SGG ausschlaggebend. Betroffene finden einen Rechtsanwalt für Sozialrecht in Oldenburg auf anwalt24.de.