Nürnberg - die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Nürnberg zählt über 500.000 Einwohner und ist die zweitgrößte Stadt des Freistaats Bayern. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach, die zusammen mit Nürnberg ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum bilden. In Nürnberg hat auch die Bundesagentur für Arbeit ihren Sitz, die vormals Bundesanstalt für Arbeit hieß. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Bund untersteht und hier insbesondere der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ähnlich wie „Karlsruhe“ als Synonym die vielfältigen Entscheidungen der dort ansässigen Gerichte geworden ist, steht „Nürnberg“ durch das allmonatliche Ritual der Verkündung von Zahlen der Arbeitsmarktstatistik in der deutschen Medienöffentlichkeit für eine radikale Vereinfachung ökonomischer Sachverhalte auf schlichte Kennziffern und symbolische Handlungen.
Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Zwar dürfte es neun von zehn Deutschen bereits schwerfallen, die in der Nürnberger Statistik prominenteste Zahl der „Arbeitslosenquote“ richtig zu definieren, mit dem sozialen Tatbestand als solchem sowie dem vorgeschalteten Arbeitsrecht kommen Beschäftigte mitunter aber leibhaftig in Berührung, bevor sie Teil der in Nürnberg geführten Statistik werden. Das Arbeitsrecht gestaltet das oft kurz nur „Kündigung“ genannte Ende eines Arbeitsverhältnisses zu einer für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer durchaus komplexen Übung. Während bei einer Kündigung aus einem „wichtigem Grund“, der im Arbeitsrecht beispielsweise in einem Diebstahl am Arbeitsplatz oder dem Verrat von Betriebsgeheimnissen liegen kann - und relativ selten vorkommt -, fließen „betriebsbedingte Kündigungen“ viel öfter in die Nürnberger Amtsstatistik ein. Hier ist in der Regel vom Arbeitgeber ein dringendes betriebliches Erfordernis nachzuweisen und eine adäquate Interessenabwägung vorzunehmen. Die rechtssichere Sozialauswahl entsprechend dem Schutzbedürfnis der für eine Kündigung in Frage kommenden Beschäftigten bzw. die Klärung von Chancen einer Kündigungsschutzklage bedürfen meist der Beratung durch eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen im Arbeitsrecht einschlägig bewanderten Rechtsanwalt. Weitere Leistungen, die eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in Nürnberg auf arbeitsrechtlichem Gebiet erbringt, betreffen die Beratung und Vertretung zum Beispiel in Entgeltstreitigkeiten, Konflikten zu Urlaubsansprüchen, zu Fragen der sogenannten Scheinselbständigkeit einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Infolge der komplexen Gestalt des deutschen Arbeitsrechts, das neben der Kenntnis von Verfassung und Gesetz u.a. auch das fallweise Studium einschlägiger Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der Rechtsprechung benötigt, ist ein laienhafter Zugang zur individuellen arbeitsrechtlichen Frage ein unnötiges wirtschaftliches und persönliches Risiko. Hier hilft Ihnen die professionelle Unterstützung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, spezialisiert auf das Arbeitsrecht, zu finden bei anwalt24.de.