Die Landeshauptstadt mit hohen Ansprüchen
München ist die Hauptstadt Bayerns. Sie ist mit knapp 1,4 Millionen Einwohnern hinter Berlin und Hamburg die einwohnerreichste Stadt Deutschlands. In München herrscht aufgrund der nahe gelegenen Alpen ein verhältnismäßig feuchtes Klima. Die Landeshauptstadt verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrssystem. Dank des Flughafens erreichen die Besucher aus aller Welt unmittelbar die bedeutende Stadt in Süddeutschland. Möglichkeiten, sich zu erholen, bietet München mit dem 375 Hektar großen Englischen Garten. Er gehört zu den größten und schönsten Parkanlagen weltweit. Zu den Urhebern der Parkidee in Bayern zählt Benjamin Thompson, Graf von Rumford (1753-1814), der als königstreuer Amerikaner in britischen, dann in bayerischen Diensten stand und neben seiner abenteuerlichen Karriere Zeit und Verstand genug hatte, u.a. wärmespeichernde Unterwäsche, einen verbesserten Kalkbrennofen sowie die nach dem geadelten deutschen Reichsgrafen von Rumford benannte Suppe zu erfinden. Im Vergleich zum umtriebigen amerikanisch-britisch-bayerischen Multitalent entwickeln sich heute Erfindungsdrang und Unternehmergeist gerne in geordneteren Bahnen, wozu unter anderem das Wirtschaftsrecht die Rahmenbedingungen setzt.
Wirtschaftsrecht in München - großer Facettenreichtum
Das Wirtschaftsrecht umfasst die Normen, die die selbständige Arbeit u.a. in Handel, Industrie Landwirtschaft und den freien Berufen regeln. Das Rechtsgebiet ist in mehrere Bereiche unterteilt. Die Vorschriften zur Berufs- und Gewerbezulassung und das Gebiet der staatlichen Wirtschaftslenkung gehören zum Wirtschaftsrecht. Das Wirtschaftsrecht umfasst Angelegenheiten der Wettbewerbsbeschränkungen und der ökonomischen Organisationen wie Kammern und Verbände. Die Rechtssätze des europäischen Gemeinschaftsrechts verdrängen zunehmend die nationalen Vorschriften. Die verfassungsrechtlichen Normen des Wirtschaftsrechts sichern die ökonomischen Grundfreiheiten. Artikel 14 gewährleistet das Eigentum. Artikel 12 sichert die Berufsfreiheit. Das Grundgesetz schützt die wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Geschäftsräume. Laut Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz kein bestimmtes Wirtschaftsmodell, wie die Soziale Marktwirtschaft, fest. Während in den frühen Jahren des Wirtschaftsverfassungsrechts noch solche Richtungsfragen diskutiert wurden, hat die wirtschaftsjuristische Praxis heute vor allem mit den Mühen des Alltags - also einer großen Zahl von Einzelnormen zu tun. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst u.a. sämtliche Strafnormen, die Tatbestände im Wirtschaftsbereich sanktionieren. Zur Wirtschaftskriminalität gehören z.B. Insolvenzstraftaten oder die sogenannte Produktpiraterie. Unübersichtliche Geschäftsmodelle können die Grenze zu den Betrugs- und Untreuedelikten überschreiten. Als Beispiel für das Wirtschaftsverwaltungsrecht können die insbesondere in Bayern stark verbreiteten Staatsbetriebe gelten, die im Wettbewerb mit Unternehmen privaten Kapitals Fragen aufwerfen. Einen kompetenten Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in München finden Interessierte und Betroffene auf anwalt24.de.