München - die Isarmetropole mit geballter Wirtschaftskraft
Beurteilt man die Wirtschaftskraft deutscher Städte nach wirtschaftlichen und strukturellen Indikatoren, wie Investitionen, Produktivität, Bruttoeinkommen, Zahl der Hochqualifizierten und der Arbeitslosenquote, zählt die Hauptstadt des Freistaats Bayern zu den erfolgreichsten. In und um München haben sich wichtige Wirtschaftszweige formiert, darunter Unternehmen im Fahrzeug- und Maschinenbau, in der Elektrotechnik, in der Biotechnologie, in der Software- und IT-Industrie sowie im Tourismus. Vor allem die hohe Dichte an Software- und IT-Unternehmen hat München den Beinamen „Isar-Valley“ eingebracht. Gleichzeitig ist München einer der bedeutenden Standorte für Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie für Medienunternehmen. Insgesamt fünf DAX-Unternehmen haben ihren Sitz in der Bayernmetropole, womit sie den Spitzenplatz in der DAX-Statistik belegt. Diese börsennotierten Unternehmen sind allesamt Aktiengesellschaften, die zu den Rechtsformen im Gesellschaftsrecht zählt.
Die Aktiengesellschaft als rechtsfähiger Verein im Gesellschaftsrecht
Auch wenn sie „Aktiengesellschaft“ heißt, beruht ihre Form doch auf der des rechtsfähigen Vereins. Diese Rechtsform zeichnet sich im Gesellschaftsrecht dadurch aus, dass sie unabhängig vom jeweiligen Mitgliederwechsel ist, tatsächlich wechseln die Aktionäre einer börsennotierten AG gleichsam täglich an der Börse. Außerdem hat die Aktiengesellschaft eine körperschaftliche Verfassung. Das bedeutet, dass sie eine Satzung hat sowie Organe mit festgelegten Kompetenzen. Die zentralen Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Aktiengesellschaft ist außerdem eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Als Trägerin von Rechten und Pflichten kann sie selbst klagen, aber auch verklagt werden. Anders als bei Personengesellschaften handelt es sich bei einer Aktiengesellschaft um eine Kapitalgesellschaft, deren Merkmal das in Aktien zerlegte Grundkapital ist. Lediglich im Zeitpunkt der Gründung einer Aktiengesellschaft stimmt dieses mit dem Gesellschaftsvermögen überein. Denn sobald diese ihre Arbeit aufnimmt, wächst in der Regel mit den einbehaltenen Gewinnen auch das Gesellschaftsvermögen. In der Schweiz ist die „AG“ eine beliebte Gesellschaftsform, auch für kleine Unternehmensgründer, in Deutschland wird dagegen häufig die GmbH gewählt. Welches Modell die geeignete Rechtsform für ein Unternehmen ist, erfährt man bei einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in München, den man hier auf anwalt24.de findet.