München - das Herzstück des Bundeslandes Bayern
Als Landeshauptstadt von Bayern ist München nicht nur in wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Hinsicht ein Aushängeschild dieses Bundeslandes. Die Stadt an der Isar ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein Publikumsmagnet. Dies bezieht sich einmal auf die Vielzahl von Touristen, die alljährlich nicht nur wegen des Oktoberfestes in die Bayernmetropole kommen. Dies gilt gleichermaßen für die Besucher bedeutender Messen, Kongresse und der Leibesübungen eines bekannten ortsansässigen Ballsportclubs. München ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Großstädte in der Bundesrepublik und Sitz zahlreicher nationaler und internationaler Konzerne. München ist außerdem ein wichtiger Standort für die Justiz. Unter anderem der Bayerische Verfassungsgerichtshof, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Bayerische Landessozialgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht haben hier ihren Sitz. Und so wird das Bild der Münchner Innenstadt auch vom Justizpalast am Stachus mit geprägt, in dem u.a. vor einem „fliegenden Senat“ des NS-Volksgerichtshofs die Prozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ stattfanden. Neben den verschiedenen Gerichten befindet sich hier mit „Stadelheim“ auch die größte Justizvollzugsanstalt in Bayern.
Verbrechen im Strafrecht - der kurze Weg in eine Justizvollzugsanstalt
Die Justizvollzugsanstalt liegt im Münchner Stadtteil Giesing und zählt zu den größten Justizvollzugsanstalten in der Bundesrepublik. Sie besteht aus insgesamt fünf Gebäuden und hat eine Kapazität von 1.379 Plätzen für Häftlinge, die ganz unterschiedliche Delikte im Strafrecht begangen haben. In Stadelheim sind größtenteils männliche Gefangene inhaftiert ab einem Alter von 16 Jahren, während sich der Jugendarrest und die Frauenabteilung seit 2009 in einem separaten Neubau in der Nähe des Hauptgebäudes befinden. Die Münchner Justizvollzugsanstalt beherbergte schon eine Reihe prominenter Inhaftierter, zu denen beispielsweise Adolf Hitler gehörte, der in Stadelheim vom 24. Juni bis 27. Juli 1922 wegen Landfriedensbruchs inhaftiert war. Der Weg in eine Justizvollzugsanstalt kann sehr kurz sein, nämlich dann, wenn man ein Verbrechen begangen hat. Verbrechen sind im Strafrecht Taten, die mit einer Strafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, beispielsweise Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung oder Raub. Im Gegensatz zu Verbrechen ist bei Vergehen, also Straftaten ohne Androhung einer Freiheitsstrafe über einem Jahr, das Strafmaß stärker abhängig von den Umständen des Falls, der Person und Vorgeschichte des Angeklagten sowie vom Verhandlungsgeschick des Strafverteidigers. Bei der Suche nach einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in München hilft anwalt24.de.