Die bayerische Hauptstadt als attraktive Metropole
Die Millionenstadt im Süden der Republik ist jedes Jahr Anziehungspunkt für Millionen Touristen aus aller Welt. Sie ist die drittgrößte Stadt Deutschlands und die Hauptstadt des Freistaates Bayern. Der Fluss Isar verläuft durch die Stadt und umfließt mit der Museumsinsel ein gut frequentiertes Reiseziel. Klimatisch bietet München kalte und schneereiche Winter und warme bis heiße Sommer. Durch die Lage nahe der Alpen ist die Stadt ein häufiger Ausgangspunkt für Urlaub in den Bergen. Die Ursprünge Münchens liegen im 12. Jahrhundert. Seit jeher ist München, wie auch Bayern selbst, katholisch geprägt. Durchaus nicht katholisch, sondern protestantisch-hanseatisch geprägt war der in Lübeck gebürtige Thomas Mann (1875-1955), der seit 1896 mitunter, nach der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert rund 30 Jahre in der bayerischen Metropole lebte - und in der Münchener Rambergstraße mit der Arbeit an den „Buddenbrooks“ begonnen haben soll. Der Roman erregte nicht zuletzt deshalb Anstoß, weil seine bürgerlichen Leser mit der Realität und Bedrohung kaufmännischer Unternehmer durch Misswirtschaft und Konkurs konfrontiert werden.
Die Verbraucherinsolvenz und das Insolvenzrecht in München
Das Insolvenzrecht, früher als sogenannter Konkurs geregelt, ist mitunter Gegenstand juristischer Beratung und Betreuung in München. Beispielsweise ist der Ausgangspunkt für eine Verbraucherinsolvenz die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. Im Falle einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit bietet eine außergerichtliche Einigung eine Alternative. Die Grundvoraussetzung ist die Eigenschaft als Nicht- oder allenfalls kleiner Selbstständiger. Infrage kommen Rentner, Berufstätige oder ehemalige Selbstständige mit begrenzten Vermögensverhältnissen. Dem prozessualen Verfahren beim Insolvenzrecht in München und der Bundesrepublik geht ein außergerichtlicher Einigungsversuch voraus. Im Fall des Scheiterns stellt der Schuldner einen Insolvenzantrag. Das Insolvenzgericht entscheidet nun über die Annahme oder Ablehnung des Antrags. Die Frist für die Beantragung beträgt 6 Monate ab dem Scheitern des Einigungsversuchs. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das vorhandene Vermögen gemäß dem Insolvenzrecht von nun ab verwaltet. Während der folgenden 6 Jahre verteilt der Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse Anteile an die Gläubiger. Diese Phase trägt den Namen Wohlverhaltensphase, da der Schuldner keine eigenen Verbindlichkeiten mehr eingehen oder bedienen darf. Die Restschuldbefreiung liegt nach den 6 Jahren vor. Einen Anwalt für Insolvenzrecht in München finden Schuldner und Interessierte auf anwalt24.de.