Die Wirtschaft in der „Quadratestadt“
Mannheim ist eine Großstadt im Bundesland Baden-Württemberg, die mehr als 290.000 Menschen eine Heimat bietet. Es handelt sich um eine typische Universitätsstadt, an deren Hochschulen über 20.000 Studierende immatrikuliert sind. Die größte Bedeutung haben hier die Universität Mannheim, die Hochschule Mannheim und die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim. Wirtschaftlich gesehen hat die Großstadt eine wichtige Position: Sie ist das ökonomische und kulturelle Zentrum der umliegenden Region. Mit 33 Prozent ist der Anteil des produzierenden Gewerbes hier traditionell hoch. 23,7 Prozent der Wirtschaftskraft entfallen auf die Bereiche Handel, Gastgewerbe und Verkehr. Nur 43 Prozent der Beschäftigten arbeiten im tertiären Sektor. Einen hohen Stellenwert hat hier - trotz des Strukturwandels seit den 1970er-Jahren - nach wie vor die metallverarbeitende und chemische Industrie. Zahlreiche Großunternehmen der Elektro- und Maschinenbauindustrie haben in der Stadt ihren Sitz. Früher war Mannheim auch ein bedeutender Finanzplatz, was sich heute jedoch mehr hin zur Versicherungsbranche verlagert hat. Charakteristisch ist für das historische Zentrum der Stadt ist das gitterförmige Straßennetz, was ihr den Beinamen „Quadratestadt“ eingebracht hat.
Die MPU im Verkehrsrecht
Obwohl sich die historischen Planer mit der geometrischen Form schon im Pferdekutschen-Zeitalter um eine übersichtliche Form der Stadt bemühten, bleiben Unfälle, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr natürlich auch hier nicht aus. Im Verkehrsrecht bewanderte Rechtsanwälte finden sich derweil auch in Mannheim. Sie unterstützen ihre Mandanten in vielen Bereichen und vertreten sie beispielsweise bei Verkehrsunfällen, bei Bußgeldverfahren oder wenn es gilt, die Verhängung eines Fahrverbots zu verhindern. Das Verkehrsrecht sieht beispielsweise bei Fahrverboten wegen Alkoholdelikten vor, dass der Betroffene vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchlaufen muss. Wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, im Blut mindestens zwei Promille Alkoholkonzentration nachgewiesen werden konnten oder der Eindruck entsteht, dass regelmäßig Alkohol getrunken wird, muss mit der Anordnung einer Untersuchung gerechnet werden. Damit soll insbesondere die Wiederholungsgefahr gemindert werden. Nur wer diese im Verkehrsrecht auch als „MPU“ oder „Idiotentest“ bekannte psychologische Prüfung mit Erfolg meistert, darf anschließend wieder Auto fahren - ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Mannheim, zu finden bei anwalt24.de, kann helfen, dieses Ziel zu erreichen.