Mainz - eine Stadt mit überdurchschnittlichen Werten hinsichtlich Infrastruktur und Wirtschaft
Mainz ist nicht nur die Landeshauptstadt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, sondern auch seine größte Stadt. Namhafte Fernseh- und Rundfunkanstalten haben in Mainz Sitz oder Niederlassungen, darunter der Südwestrundfunk und das Zweite Deutsche Fernsehen. Gemeinsam mit der am anderen Rheinufer gelegenen Landeshauptstadt von Hessen, Wiesbaden, bildet Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum. Darüber hinaus sind Wirtschaft und Infrastruktur geprägt durch die unmittelbare Nähe zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Gemessen an strukturellen und wirtschaftlichen Indikatoren wie Produktivität, Investitionen und Bruttoeinkommen liegt Mainz im bundesdeutschen Städteranking deutlich über dem Bundesdurchschnitt, was gleichermaßen auch für die Kaufkraft und das damit verbundene Arbeitseinkommen gilt. Das wirkt sich auch auf die Lebenshaltungskosten sowie die Mieten aus, die in bevorzugten Wohngegenden vergleichsweise hoch sind.
Eine häufige Fehlerquelle im Mietrecht - die Mieterhöhung
Häuser und Wohnungen werden gelegentlich teurer durch Mieterhöhungen, die in § 557 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt sind, die einer vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Zu den vertraglichen Grundlagen im Mietrecht zählen beispielsweise sogenannte Staffelmietverträge, in denen sich die Miete in bestimmten zeitlichen Abständen automatisch erhöht, oder Indexmietverträge, bei denen die Miete an den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte angepasst wird. Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Wohnraummiete zu erhöhen und an die allgemeine Preissteigerung anzupassen. Voraussetzung für die Mieterhöhung ist, dass die bisherige Miete im Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung über einen gesetzlich bestimmten Zeitraum unverändert bestanden hat. Diese Regelung gilt nicht für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungen sowie wegen gestiegener Nebenkosten. Ist der Mieter mit einer Mieterhöhung nicht einverstanden, ist eine Kündigung seitens des Vermieters zum Zwecke der Mieterhöhung im Mietrecht ausgeschlossen. Bei fehlender Zustimmung kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, während dem Mieter im Falle einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Im Mietrecht kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Spätestens dann ist es sinnvoll einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Mainz aufzusuchen, den man hier auf anwalt24.de findet.