Leipzig - eine Stadt mit Traditionen
Leipzig ist ein Zentrum für Wirtschaft und Handel sowie für Bildung und Kultur im Freistaat Sachsen. Ebenso wie Frankfurt am Main ist die sächsische Metropole ein historisches Zentrum des Buchdrucks und des Buchhandels. Die hier ansässige Universität zählt zu den ältesten deutschen Universitäten, was gleichermaßen für die Hochschulen für Handel und Musik gilt. Die musikalische Tradition der Stadt Leipzig geht zurück auf das Wirken von Felix Mendelssohn Bartholdy und Johann Sebastian Bach sowie auf die herausragende Bedeutung des Gewandhausorchesters und des Thomanerchors. Weltweit bekannt wurde Leipzig durch die Montagsdemonstrationen, die den entscheidenden Impuls für die Zusammenführung von Ost- und Westdeutschland im Jahr 1989/90 gaben. Die Stadt ist seit der Zeit des Reichsoberhandelsgerichts und des Reichsgerichts außerdem ein bedeutender Gerichtsstandort, inzwischen Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, das am 26. August 2002 von Berlin hierher verlegt wurde. Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist in Leipzig ansässig ebenso wie das Sächsische Finanzgericht, das Verfassungsgericht sowie ein Amtsgericht, ein Sozialgericht, ein Verwaltungsgericht, das Arbeitsgericht und ein Landgericht. Zu den großen Juristenpersönlichkeiten der Stadt zählt Martin Drucker (1869-1947), der in Leipzig u.a. als Rechtsanwalt, Notar und Strafverteidiger tätig war und heute zu den renommiertesten Vertretern seines Fachs im Kaiserreich und in der Weimarer Republik gezählt wird.
Die Staatsanwaltschaft - Strafverfolgungsbehörde im Strafrecht
Vom gesetzlichen Rahmen und vom eigenen Anspruch her soll sie die „objektivste Behörde der Welt“ sein, tatsächlich stellt sie sich vielerorts, nicht zuletzt in Leipzig, als Gegenspielerin zum Rechtsanwalt in strafrechtlichen Angelegenheiten dar: Die Staatsanwaltschaft ist als eigenständige und vom Gericht weisungsunabhänigige Strafverfolgungsbehörde tätig. Als solche ist sie für das Gebiet der Stadt Leipzig und für die Landkreise Nordsachsen und Leipziger Land zuständig. Der Staatsanwalt hat zunächst die formale Verfahrensherrschaft des im Strafrecht notwendigen Ermittlungsverfahrens. Während die Polizei den Sachverhalt ermittelt, entscheidet der Staatsanwalt über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens, indem er das Verfahren einstellt oder Anklage erhebt oder einen Strafbefehl beim zuständigen Gericht beantragt. Sofern der Sachverhalt noch nicht ausreichend geklärt ist, kann er auch die Weiterermittlung veranlassen. Während der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftritt, übernimmt er bei einer Verurteilung des Angeklagten als Strafvollstreckungsbehörde die Vollstreckung der Strafe. Wem ein strafbares Verhalten zur Last gelegt wird, tut gut daran, sich durch einen kompetenten und auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, den man in Leipzig auf anwalt24.de findet, mit der Verteidigung zu beauftragen.