Tourismusziel mit internationaler Anbindung
Nach der weltbekannten Barockstadt Dresden ist die Stadt Leipzig wohl das zweitgrößte Tourismusziel des Bundeslandes Sachsen. Nicht nur wegen der touristischen Attraktivität, sondern auch aufgrund umfassender Förderprogramme für den Dienstleistungssektor wurden und werden in Leipzig Großprojekte im Verkehrsbereich umgesetzt, die durchaus mit sprachlichen Superlativen bedacht werden können. Leipzig war bereits im Mittelalter Kreuzungspunkt der Königsstraße Via Regia und der Reichsstraße Via Imperii, überragenden Handelswegen ihrer Zeit. Während der DDR-Zeit wurden viele alte Wege vorläufig abgeschnitten. Nach Übernahme des maroden Verkehrsnetzes nach Zusammenbruch der DDR wurde durch Neubau und Erweiterung der Bundesautobahnen 9, 14 und 38 um und in der Metropolregion Halle/Leipzig der als „Mitteldeutsche Schleife“ bezeichnete Autobahndoppelring geschaffen. Weiter wurde der Leipziger Hauptbahnhof, welcher der größte Kopfbahnhof Europas ist, umfangreich renoviert und an das Intercity-Netz mit direkter Anbindung u.a. der Städte Köln, Bremen, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt am Main und München angeschlossen. Zudem wurde Leipzig mit dem Flughafen Halle/Leipzig an den internationalen Personenluftverkehr angebunden. Eine Erweiterung zu einem Frachtflughafen wird ebenso wie ein U-Bahn-Neubau umgesetzt. Darüber hinaus werden zahlreiche Straßen und öffentliche Verkehrsmittel und -strecken saniert. Aufgrund der großen Verkehrsdichte sind Streitigkeiten im Verkehrsrecht in Leipzig durchaus an der Tagesordnung.
Das Verkehrsrecht betreffende wichtige Maßnahmen nach einem Unfall
Gerichtliche Auseinandersetzungen im Verkehrsrecht können langwierig und teuer werden - zumindest wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Dazu trägt oft die unklare Beweislage bei. Nach einem Verkehrsunfall ist es deshalb geboten, einige erste Schritte vorzunehmen, um die späteren Auseinandersetzungen zumindest zum Teil zu vermeiden oder zu begrenzen. Bei einem entsprechenden Personenschaden muss natürlich als erstes der Notruf betätigt werden. Weiterhin zählen dazu vor allem das Sichern der Unfallstelle und der Unfallbeteiligten und die Sicherung von Beweisen, zum Beispiel durch die Anfertigung von Fotografien oder das Suchen nach Zeugen. Wer sich zumindest unsicher ist, ob die Hinzuziehung der Polizei aus fahrzeugbezogenen oder unfallbezogenen Gründen geboten ist, sollte dies grundsätzlich ebenfalls tun. Solche Gründe können z.B. in einem Leasingvertrag bzw. einer unklaren Schuldfrage liegen. Auch wer der Ansicht ist, die Schuld an einem Unfall zu tragen, sollte direkt nach dem Unfall kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben, da ein vorangegangener Schock zu vorschnellen Schlüssen bei Verteilung der Verantwortung führen sein kann. Nach dem Unfall ist schnellstmöglich die Haftpflichtversicherung zu informieren, sofern zumindest eine Mitschuld nicht auszuschließen ist. Einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt in Leipzig finden Sie hier unter www.anwalt24.de.