Köln: wirtschaftsstarke Rheinmetropole mit besonderem Flair
Die bevölkerungsreichste Stadt des Bundeslands Nordrhein-Westfalen steht auf Platz vier in der Rangliste der deutschen Großstädte. Köln ist außerdem eine bedeutende Wirtschafts- und Kulturmetropole von internationaler Bedeutung und mit einem Umschlagsbahnhof, Binnenhäfen und einem Flughafen ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Diese hervorragende Infrastruktur und die Vielfalt von Köln in allen Bereichen ist ein Magnet für kleine, mittlere und große Unternehmen. An der deutschen Öffentlichkeit vor allem bekannt als Karnevals- und Medienstandort und wegen der international bekannten Kathedrale, war Köln im Mittelalter ein intellektuelles und großstädtisches „Manhattan am Rhein“ und im preußischen 19. Jahrhundert bedeutendes Zentrum des „Rheinischen Kapitalismus“ und eine der wichtigsten Industriestädte Deutschlands. Trotz zweier Weltkriege haben viele Familien in Stadt und Region über die Generationen gewachsenen Wohlstand erhalten und vermehr - wovon nicht zuletzt die in den Kölner Museen Stein gewordene Stifter-Kultur zeugt.
Die rechtlichen Grundlagen des Erbrechts und sein Inhalt
Es gibt mithin etwas zu vererben, in Köln. Das Erbrecht ist als fünftes Buch Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und durch Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich garantiert. Die Aufnahme in das Grundgesetz gewährleistet, dass das Recht zu vererben und das Recht zum Verfassen eines Testaments grundsätzlich erhalten bleiben. Das bedeutet, dass eine vom Gesetzgeber vorgegebene Erbfolge oder ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates verfassungswidrig wäre. Allerdings hat der Gesetzgeber das Recht, die Freiheit des Erblassers einzuschränken, über den Verbleib seines Nachlasses im Todesfall zu bestimmen, beispielsweise durch das Pflichtteilsrecht. Im Mittelpunkt des Erbrechts steht der Erbfall, worunter man den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen, dem sogenannten Erblasser, auf einen oder mehrere Erben versteht. Juristisch gesehen ist der Todeszeitpunkt auch der Zeitpunkt des Übergangs des Vermögens. Als Nachlass wird das gesamte Vermögen des Erblassers bezeichnet, wozu vor allem das Eigentum gehört, aber auch Forderungen, Besitzrechte und auch Schulden, die als Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet werden. Wer einen Erbvertrag schließen oder ein Testament verfassen möchte oder fachliche Unterstützung braucht, um seinen Erbschaftsanspruch durchzusetzen, findet hier auf anwalt24.de einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Köln.