Eine der größten Städte des Rheinlands lädt ein
Obwohl Koblenz nur über etwas mehr als 100.000 Einwohner verfügt, blickt die Stadt auf eine lange Geschichte zurück, gefeiert wurde im Jahr 1992 das 2000-jährige Bestehen des Ortes. Somit ist Koblenz eine der ältesten Städte der Bundesrepublik. Geografisch liegt Koblenz für den Tourismus und die Wirtschaft günstig. Durch die Stadt fließt die Mosel in den Rhein und bildet das sogenannte Deutsche Eck. Mehrere Gebäude der Altstadt gehören bereits seit einigen Jahren zum UNESCO-Weltkulturerbe. Das Gebiet um Koblenz besteht aus mehreren großen Waldgebieten, die als Naherholungsgebiete dienen, die Nähe zum Hunsrück und zum Westerwald prägt die Bevölkerung. Eine Besonderheit sind die vielen noch aktiven Klöster der Stadt. Sowohl Mönche als auch Schwestern diverser Orden haben die Traditionen und die Bauwerke erhalten. Die starke Repräsentanz der Kirche spiegelt sich in zahlreichen wichtigen Sakralbauten wider - und in den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Insgesamt zählt Koblenz rund 10.000 Beschäftigte im produzierenden Gewerbe, knapp 16.000 in Handel und Verkehr. Besonders stark ist der Dienstleistungsbereich mit fast 40.000 Beschäftigten vertreten.
Das Arbeitsrecht in Koblenz und Deutschland im Wandel
Doch nicht nur in absoluten Zahlen zeigt sich, dass das Arbeitsrecht in Koblenz das Erwerbsleben besonders vieler Menschen regelt: Koblenz hat mit über 600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je 1.000 Einwohnern am Arbeitsort die höchste „Arbeitsplatzdichte“ unter den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Die benachbarte Vulkaneifel hat z.B. nur eine Arbeitsplatzdichte von knapp 300. Heute durch Europa- und Verfassungsrecht und vor allem eine reiche Rechtsprechung geprägt, entwickelte sich das moderne Arbeitsrecht in Koblenz, das seit 1815 preußisch und seit 1822 Hauptstadt der preußischen Rheinprovinz war, im 19. Jahrhundert mit seinen heutigen Sparten des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Es begann - nach heutiger Lesart - mit dem Verbot der Kinderarbeit, durch das „Regulativ zur Beschäftigung jugendlicher Arbeiter“ von 1839, nachdem ein preußischer General bereits 1828 die mangelhafte Wehrdiensttauglichkeit insbesondere von Kindern im früh industrialisierten Rheinland beklagt hatte. Geschützt wurden zunächst nur Kinder bis neun Jahren vor der Arbeit z.B. in Bergwerken, Jugendliche unter 16 Jahren durften nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Noch in den 1920er-Jahren standen übernächtigte Lehrlinge in den Geschäften der Großstädte - frei bekamen sie oft nur sonntags zur Gottesdienstzeit. Parallel zum staatlichen Arbeitsschutz entwickelten sich Gewerkschaften. Das Betriebsratswesen als wichtige Schaltstelle zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht blieb während der Weimarer Republik umstritten und wurde erst in der Bundesrepublik etabliert. Für das frühe Arbeitsrecht kann man Koblenz als zentralen Ort nennen, für das heutige als einen unter vielen. Einen Rechtsanwalt für aktuelle Fragen zum Arbeitsrecht finden Interessierte auf anwalt24.de.