Spektakuläre Fälle im Strafrecht - der Dürer-Attentäter
Einer der seinerzeit spektakulärsten Fälle im Strafrecht war der des Hans-Joachim Bohlmann, der als Dürer-Attentäter in die Strafrechtsgeschichte einging. Der 1937 in Breslau geborene Bohlmann (verstorben 2009 in Hamburg) beschädigte in den Jahren zwischen 1977 und 1988 über fünfzig wertvolle Kunstwerke an verschiedenen Kunstschauplätzen, wobei der durch ihn verursachte Schaden auf die stolze Summe von rund 130 Millionen Euro geschätzt wird. Seit seiner Jugend litt der im Strafrecht zu trauriger Berühmtheit gelangte Bohlmann an einer Persönlichkeitsstörung, die so schwerwiegend war, dass psychiatrische Behandlungen erfolglos blieben. Angstzustände und Kontrollzwänge dominierten sein Leben, weshalb er sich 1974 einem neurochirurgischen Eingriff unterziehen musste, durch den sich sein Zustand allerdings verschlimmerte.
Der Säureattentäter und seine Taten
Bereits 1961 war Bohlmann von Stuttgart nach Hamburg umgezogen. Nach dem Tod seiner Frau - sie stürzte am 11. März 1977 beim Fensterputzen aus dem Fenster und erlag am 23. März 1977 ihren Verletzungen - begann seine „Erfolgsgeschichte“ im Strafrecht. Er beschädigte mutwillig Gemälde in Kunsthallen und in Museen, aber auch solche in Parks, Kirchen und auf Friedhöfen mit Säure. Sie verätzte nicht nur die Farbschicht, sondern auch die darunter liegende Leinwand. Die erste Tat verübte Bohlmann am 16. März 1977 im Harburger Stadtpark in Hamburg. Der zweite Säureanschlag folgte am 29. März 1977, als Bohlmann in der Kunsthalle Hamburg das Bild „Goldener Fisch“ des Malers Paul Klee beschädigte. Es folgten weitere Sachbeschädigungen an einer Vielzahl von Kunstwerken in verschiedenen Städten, darunter Bildnisse Martin Luthers, drei weltberühmte Werke Albrecht Dürers und ein Gemälde Rembrandts. Am 7. Oktober 1977 wurde Bohlmann festgenommen und vor der für Strafrecht zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Diese verbüßte er und beging weitere Straftaten. Weitere Verurteilungen folgen, bis Bohlmann sich 2006 ein letztes Mal im Rijksmuseum in den Niederlanden an einem Gemälde zu schaffen machte. Nach der folgenden, letzten Verurteilung verstarb er an einem Krebsleiden. Spektakuläre Fälle wie dieser könnten davon ablenken, dass der Gesetzgeber nach Ansicht namhafter Juristen insbesondere im sogenannten Nebenstrafrecht, also der strafrechtlichen Beurteilung beispielsweise von steuerrechtlichem, umweltrechtlichem oder wirtschaftsrechtlichem Fehlverhalten, zunehmend „aufgerüstet“ hat. Daher können auch Sachverhalte jenseits spektakulärer Taten im Strafrecht relevant werden. Wer in solche Vorgänge verwickelt ist, kann sich in Hamburg auf einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen, den man auf anwalt24.de findet.