Hansestadt und fleißiger Stadtstaat
Hoch im Norden Deutschlands liegt die Hansestadt Hamburg, die als Stadtstaat eines der insgesamt 16 Bundesländer ist. Die zweitgrößte deutsche Stadt ist einer der bedeutendsten Industriestandorte. Das verdankt die Stadt dem größten deutschen Seehafen, der maritimen Wirtschaft, der Logistik-Branche und der Luftfahrtindustrie. Auch der Maschinen-, Fahrzeug- und Schiffsbau, die Konsumgüterindustrie, die Tourismusbranche und der Handels- und Dienstleistungssektor haben ihren Anteil daran. So wundert es nicht, dass der überwiegende Teil der berufstätigen Bevölkerung in Hamburg im Angestelltenverhältnis arbeitet. Ein Drittel davon ist bei öffentlichen oder privaten Dienstleistern in Hamburg beschäftigt, ein weiteres Drittel im Handel sowie im Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe und das letzte Drittel im Unternehmensdienstleistungsbereich, unter anderem bei Banken und Versicherungen. Angesichts der Vielzahl der abhängig beschäftigten Mitarbeiter in Hamburg gibt es ausreichend Nährboden für Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht. Dabei handelt es sich um Sachverhalte aus dem Individualarbeitsrecht, das sich mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer befasst.
Das kollektive Arbeitsrecht in Hamburg
Das Arbeitsrecht in Hamburg und Deutschland insgesamt besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Der bekanntere Teil ist das Individualarbeitsrecht. Es behandelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der andere Teil ist das Kollektivarbeitsrecht. Es hat die Stellung der Arbeitnehmer in Kollektiven wie Gewerkschaften gegenüber Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand.
Das Arbeitsrecht ist wegen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zwar deutschlandweit relativ gleichförmig. Für eine arbeitsrechtliche Frage in der Hansestadt eine einschlägig bewanderte Rechtsanwältin, einen entsprechend bewanderten Rechtsanwalt aus Hamburg zurate zu ziehen, ist indes nicht nur aus Erwägungen der fußläufigen Erreichbarkeit zweckmäßig: Einzelne arbeitsrechtliche Materien, z.B. im Recht der Hafenarbeiter, sind vielen binnenländischen Anwaltskollegen bereits aus Rechtsgründen, nicht allein aus Gründen der Geographie wenig geläufig. Hinzu kommen die mehr „soziologischen“ Eigenheiten, die die Justiz im Stadtstaat hat.
Kollektives Arbeitsrecht ist Richterrecht
Das selbständige Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes an sich hat sowohl privatrechtliche Belange als auch solche des öffentlichen Rechts als Grundlage. Einige Bestandteile des Arbeitsrechts sind bis heute ungeschrieben. Das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitskampfrecht beruht so gut wie ausschließlich auf der Rechtsprechung des Bundes- und der Landesarbeitsgerichte. Wichtige Gegenstände im Arbeitsrecht sind die Verhandlung von Tarifverträgen und die Anpassung von Arbeitsverträgen, im Alltag relevant werden häufig Fragen des Kündigungsschutzes, der Gehaltshöhe und der Arbeitnehmerhaftung.
Sachkundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg
Nicht wenigen Juristen, die ihren Arbeitsschwerpunkt zum Beispiel auf das Familien- oder Straßenverkehrsrecht gelegt haben, gilt das Arbeitsrecht mit guten Gründen als eine „Wissenschaft für sich“. Eine sachkundige Rechtsanwältin, ein sachkundiger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg ist auf anwalt24.de zu finden