Die Stadt Düsseldorf und die Justiz
Die Metropole vor den Toren des Ruhrgebietes ist einer der größten Wirtschaftsstandorte der Bundesrepublik. Das manifestiert sich insbesondere in der starken Zuwanderung börsennotierter Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Düsseldorf als Messestadt. Jährlich finden mehrere der größten und bedeutendsten Messen jeglicher Bereiche statt. Infrastrukturell ist Düsseldorf ein Knotenpunkt der Region und der Bundesrepublik. Der internationale Flughafen fertigt jährlich über 15 Millionen Passagiere ab. Touristisch ist die Rheinmetropole für die Einkaufsmöglichkeiten und die Altstadt bekannt. Zur sprichwörtlichen Stadtmöblierung Düsseldorfs zählt nicht allein „die längste Theke der Welt“. Traditionell war die niederrheinische Metropole der „Schreibtisch des Ruhrgebiets“, was neben der Börse die hohe Präsenz von Banken und anderen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit sich brachte.
Die Rolle des Bankenrechts
Als Regierungssitz des Landes Nordrhein-Westfalen zieht Düsseldorf darüber hinaus zahlreiche Unternehmen des Consultings, der Unternehmens- und Rechtsberatung an. Mit diesen Branchen - der Beratungsindustrie und dem Finanzdienstleistungssektor - geht eine Vernetzung mit Anwendern des Bankenrechts einher. Zudem hat sich seit der Euphorie auf den sogenannten „neuen Märkten“ um die Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert der bankrechtliche Beratungs- und Vertretungsbedarf mittelständischer und kleiner privater Kunden des Finanzsektors, sogenannter „Kleinanleger“, deutlich erhöht. Das Rechtsgebiet betrifft zunächst die Verhältnisse der Bank- und Finanzinstitute untereinander, eine Angelegenheit von zunehmendem europarechtlichem und internationalem Gehalt. Bestandteile des Bankenrechts sind Teile des Handelsrechts und des Kapitalmarktrechts. Einzelmaterien sind das Scheckrecht oder das Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BGB, HGB und in zahlreichen Spezialgesetzen. Von besonderer Relevanz sind das Kreditwesengesetz und die AGB der Sparkassen und Banken. Die Rechtsprechung behandelt das Bankenrecht als offene Materie. Ihre Grenzen sind nicht klar definiert. Mit der Einführung immer neuer Zahlungsmittel, beispielsweise im Onlinebereich, entstehen Herausforderungen für die nationale Rechtsprechung. Den Anfang machten nach der Ära des Schecks die EC- und Kreditkarten. Noch herausfordernder ist Kapitalmarktrecht, insbesondere bei Berührung mit „Endverbrauchern“. In der internationalen Finanzierungs-„Industrie“ entstehen immer neue Finanzinstrumente, zunächst für Unternehmen, inzwischen auch für private Kreditnachfrager. Dies stellt die Gerichte im Bankenrecht vor neue Probleme und rechtliche Sachverhalte. Einen kompetenten Anwalt für Bankenrecht in Düsseldorf finden Mandanten auf anwalt24.de.