Dresden und der Hochwasserschutz
Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. Die Stadt an der Elbe ist als Landeshauptstadt nicht nur das politische Zentrum Sachsens. Hier konzentriert sich auch eine Vielzahl von staatlichen Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen. Dresden ist bekannt wegen seiner barocken und mediterranen Architektur sowie der landschaftlich reizvollen Lage an der Elbe und heißt deshalb auch Elbflorenz. Doch so reizvoll diese Lage an der Elbe auch ist, sie birgt auch Nachteile. Nach jahrzehntelangen Pausen haben mit Beginn des neuen Jahrtausends die Hochwasser wieder zugenommen. Um die Stadt insgesamt und auch die Kulturschätze wie beispielsweise die Semperoper zu schützen, hat Dresden den Hochwasserschutz wieder in den Fokus der Politik gerückt. Systeme zur Hochwasserregulierung sind der Stadt vorgelagert und befinden sich massiert am Oberlauf der Elbe sowie im südlich gelegenen Erzgebirge. Entlang der Elbe wurden ufernahe Bereiche nicht bebaut, Aufschüttungen wurden entfernt und zwei Flutrinnen angelegt. Dresden hat aus dem Elbhochwasser 2002 gelernt und das allgemeine Bewusstsein für eine mögliche Gefährdung der Stadt wurde wieder geweckt. Doch so wie die Stadt im Jahr 2002 in den Fluten versank, so geht auch manche Ehe baden.
Die Scheidung im Familienrecht
Der Grund für eine Scheidung im Familienrecht ist heute immer das Scheitern einer Ehe - während bis in die 1970er-Jahre nach dem Schuldprinzip ermittelt wurde, ob beispielsweise einer der Eheleute untreu geworden war. Nach dem im Familienrecht heute ausschließlich geltenden Zerrüttungsprinzip wird nicht mehr von Staats wegen „schmutzige Wäsche gewaschen“, sondern ist eine Ehe gescheitert, wenn die eheliche Gemeinschaft beendet ist und auch nicht mehr erwartet werden kann, dass die Eheleute wieder zueinanderfinden. Entscheidend für die Feststellung der Zerrüttung ist, ob die Eheleute auch tatsächlich getrennt voneinander leben und seit wann die Trennung besteht. Getrennt voneinander leben Eheleute, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde und dauerhaft nicht mehr besteht und zumindest ein Ehegatte sie nicht mehr herstellen will. Auch ein Getrenntleben innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung ist möglich. Das setzt voraus, dass bis auf Küche und Bad alle vorhandenen Räume aufgeteilt werden. Wer sich scheiden lassen möchte, kann alle Details mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Dresden besprechen, den man hier auf anwalt24.de. findet.