Die große Stadt im Osten
Dresden ist die Hauptstadt des Freistaates Sachsen. Sie liegt am Elbtal nahe der tschechischen Grenze. Der Ballungsraum Dresden ist Teil der Metropolregion Mitteldeutschland, die 2,4 Millionen Einwohner beherbergt. Dresden hat eine lange Geschichte als Haupt- und Residenzstadt der Kurfürsten und Könige Sachsens. Die Adligen richteten seit Jahrhunderten die Stadt mit kultureller und künstlerischer Pracht im Barock- und Rokokostil ein. Die alliierten Luftangriffe Ende des Zweiten Weltkriegs töteten rund 25.000 Zivilisten und zerstörten die gesamte Innenstadt. Die Bombardierung wirkte sich auf die ostdeutsche kommunistische Ära und das Stadtbild stark aus. Sanierungsarbeiten haben dazu beigetragen, Teile der historischen Innenstadt, darunter die katholische Hofkirche, die Semperoper und die Dresdner Frauenkirche zu rekonstruieren. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gilt Dresden als eine der bedeutendsten kulturellen, pädagogischen, politischen und wirtschaftlichen Zentren Deutschlands und Europas. Dresdens Technische Universität ist eine der zehn größten Universitäten Deutschlands und Teil der deutschen Exzellenzinitiative, die herausragende Forschungen fördert. Bedingt durch Einwohnerzahl und wirtschaftliche Dynamik ist das Mietrecht in Dresden - für Wohnraummiete und gewerbliche Mietverhältnisse - von einigem Belang.
Die gegenseitigen Verpflichtungen im Mietverhältnis
Das Mietrecht behandelt wie überall anders auch die durch einen Mietvertrag entstandene Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und seinem Vermieter. Der Vermieter verpflichtet sich im Vertrag, seinem Mieter die Mietsache während der Mietzeit zu überlassen. Die Gegenleistung des Mieters ist, das Entgelt zu zahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem geeigneten Zustand zu überlassen. Das in der Öffentlichkeit wohl präsenteste Mietvertragsverhältnis betrifft den Wohnraum und die mit ihm einhergehenden Konflikte. Sofern Wohnraum beispielsweise völlig unbrauchbar ist, ist laut Mietrecht der Berechtigte während des mangelhaften Zustands von der Mietzahlung befreit. Falls der Mangel die Tauglichkeit erheblich mindert, ist die Miete herabgesetzt. Den gleichen Anspruch hat der Mieter, sofern eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder im Nachhinein wegfällt. Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, auftretende Mängel sofort anzugeben. Sofern er dies unterlässt und es entsteht daraus ein Schaden, leistet er Schadensersatz. Das Mietverhältnis endet laut Mietrecht fristgerecht oder durch eine fristlose Kündigung, sofern ein wichtiger Grund besteht. Vermieter werden - neben den genannten Konflikten - nicht selten Beratungsbedarf zu Gestaltung rechtssicherer Verträge über Gewerbe- und Wohnraummietverträge haben. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht in Dresden ist bei anwalt24.de zu finden.