Dresden - eine sächsische Metropole mit italienischem Flair
Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. In der Stadt an der Elbe konzentriert sich eine Vielzahl staatlicher Kultureinrichtungen und verschiedene Hochschulen. Zusammen mit Leipzig ist die Elbmetropole eine der beiden sächsischen Kernstädte. Als solche ist Dresden ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt, ein bedeutendes wirtschaftliches Ballungszentrum und eines der dynamischsten Wirtschaftszentren in Deutschland überhaupt. Seine barocke und mediterran anmutende Architektur, die landschaftlich reizvolle Lage an der Elbe und die beeindruckenden Kunstsammlungen haben der Stadt den Namen „Elbflorenz“ eingebracht, eine Bezeichnung, die auf den Philosophen Johann Gottfried Herder (1744-1803) zurückgehen soll, der in seinen jungen Jahren als Fürstenerzieher tätig war. Zu den weniger schönen Seiten Dresdens gehört eine Justizvollzugsanstalt, in der männliche Jugendliche und Heranwachsende sowie männliche Erwachsene untergebracht sind. Hier gibt es auch eine Abteilung für Untersuchungshäftlinge, bei denen eine Verurteilung im Strafrecht noch aussteht. Neben den Untersuchungsgefangenen befinden sich in dieser Einrichtung auch männliche Strafgefangene, die zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe im Strafrecht verurteilt wurden.
Die Untersuchungshaft im Strafrecht
Untersuchungshaft ist die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Justizvollzugsanstalt mit einer entsprechenden Abteilung. Sie ist ein Instrument, das ausschließlich dazu dient sicherzustellen, dass der Beschuldigte auch tatsächlich bei der Hauptverhandlung anwesend ist und diese durchgeführt werden kann. Untersuchungshaft darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Dazu muss der Beschuldigte der ihm im Strafrecht zur Last gelegten Tat in hohem Maße verdächtig sein. Dieser sogenannte dringende Tatverdacht ist von Amts wegen während der Untersuchungshaft immer wieder zu prüfen. Die Untersuchungshaft muss erforderlich sein, das heißt, es muss ein Haftgrund bestehen. Mögliche Haftgründe im Strafrecht sind Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Auch bei der Untersuchungshaft ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das bedeutet, dass die Anordnung der Untersuchungshaft zur Schwere der Tat nicht außer Verhältnis stehen darf, weshalb sie bei Bagatelldelikten und Kleinkriminalität nicht angewendet wird und ihre Anordnung z.B. nicht bloßen ermittlungstaktischen Bedürfnissen der Polizei folgen soll. Wird eine Untersuchungshaft angeordnet, ist es wichtig, möglichst zeitnah einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Dresden aufzusuchen, den man hier auf anwalt24.de findet.