Bremen als Bund zweier Städte
Die Freie Hansestadt Bremen ist der einzige Zweistädtestaat der Bundesrepublik Deutschland. Zum Bundesland gehört neben der Stadt Bremen sowohl politisch als auch wirtschaftlich die 60 Kilometer entfernte Stadt Bremerhaven. Einzig der Containerhafen von Bremerhaven ist eine offizielle Exklave der Stadt und des Landes Bremen selbst. Besucher der Stadt schätzen die Mischung aus Tradition und Moderne, die allgegenwärtig ist. Das Schnoorviertel ist der älteste Stadtteil der Hansestadt. Darüber hinaus sind die Böttchergasse und die Bremer Stadtmusikanten, eine Statue am Fuß des Doms, beliebte Ziele. Ein konträres Programm bieten die zahlreichen Veranstaltungen. Zweimal im Jahr finden auf der Bürgerweide, einem großen Areal hinter dem Hauptbahnhof, große Volksfeste statt. Diese sind als Osterwiese und Freimarkt (bremisch: „Ischa Freimaak!“) weit über die Grenzen der Republik bekannt. Die Justiz ist in Bremen einem eigenständigen Bundesland entsprechend präsent. Es befindet sich in der Innenstadt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Früher fanden Verhandlungen in Zivil- und Strafsachen, beispielsweise zum Erbrecht in Bremen, in Senaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg statt. Mit der neu organsierten Selbstständigkeit im Jahr 1947 erhielt Bremen ein eigenes Oberlandesgericht.
Das Erbrecht in Bremen und der Bundesrepublik im Überblick
Unter dem Begriff „Erbrecht“ ist zunächst ein eigenständiges Rechtsgebiet zu verstehen. Es regelt die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt des Todes einer Person und darüber hinaus. Normativ ist es Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und findet Ausdruck in den §§ 1922 bis 2385. Zu unterscheiden ist, ob der Verstorbene (der Erblasser) ein Testament verfasst hat oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt. Das Testament ist eine einseitige, schriftliche und jederzeit widerrufbare Willenserklärung, die sich auf die Verfügung über das Vermögen bezieht. Der vorgesehene Erbe erhält durch das Testament selbst keine gesicherte Position. Diese einzurichten, ist mit einem Erbvertrag möglich. Dieser findet im Erbrecht vorrangig Anwendung, um unvererbliche Rechtspositionen mit in die Verfügung von Todes wegen einzuschließen. Das Erbrecht in Bremen sieht, wie anderenorts in der Republik auch, in einem Erbvertrag die Entstehung einer Anwartschaft des Erben vor. Besteht keine letzte Verfügung des Erblassers, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist unterteilt in die Erben der Ersten bis zur Vierten Ordnung und in die weitläufigere Verwandtschaft darüber hinaus. Erbe ist regelmäßig der Ranghöchste. Ein Rechtsanwalt in Bremen, der im Erbrecht versiert ist, ist auf anwalt24.de zu finden.