Bremen - eine Landeshauptstadt mit Geschichte
Die Freie Hansestadt Bremen ist zugleich Landeshauptstadt des gleichnamigen Bundeslandes, zu dem auch die Stadtgemeinde Bremerhaven gehört. Zwischen dem 1. und 8. Jahrhundert entwickelten sich an der Weser erste Siedlungen und schon 1875 überschritt die Einwohnerzahl die Grenze von 100.000, wodurch Bremen nach heutigem Verständnis zur Großstadt wurde. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Norddeutsche Lloyd gegründet und weitere Schifffahrtsgesellschaften folgten. Das war die Grundlage dafür, dass sich Bremen zu einem bedeutenden Umschlagplatz für eine Vielzahl von Waren entwickelte. 1928 wurde die Columbuskaje in Bremerhaven eingeweiht. Dieser Schiffsanlegeplatz befindet sich im Nordwesten der Stadt Bremerhaven und ist heute ein wichtiges Kreuzfahrt-Terminal. Auch städtebaulich hat sich Bremen weiterentwickelt, wo seit dem Jahr 2000 ein neues Stadtviertel entsteht. Diese sogenannte Überseestadt und ist mit rund 300 Hektar drei Mal so groß wie die Bremer Altstadt. Die Überseestadt ist eines der größten städtebaulichen Projekte in Europa und ein attraktiver Standort für unternehmerische Aktivitäten wie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie für die Schaffung von Wohnraum.
Die Maklerprovision und ihre Bedeutung im Mietrecht
Überall dort, wo gewerbliche Objekte und Wohnimmobilien verkauft oder vermietet werden, kommen zumeist Makler ins Spiel. Sie lassen sich die Vermittlung von Wohn- und Gewerberaum entsprechend vergüten. Nach dem Mietrecht darf die Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum höchstens zwei Nettomonatsmieten betragen plus Mehrwertsteuer. Doch die Zahlung der Maklerprovision ist im Mietrecht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So kann ein Makler nur dann von einem Mieter eine Provision verlangen, wenn zwischen beiden Parteien ein Maklervertrag geschlossen wird, in dem die Vermittlung von Wohnraum nebst Provision vereinbart wird. Der Makler schuldet den im Vertrag vereinbarten Erfolg, nämlich die Vermittlung einer Wohnung. Nur wenn diese Wohnung tatsächlich Gegenstand des Mietvertrages wird, hat der Makler im Mietrecht Anspruch auf die Zahlung der Maklerprovision, auch Courtage genannt. Doch nicht nur, wer mit einem Makler über die Zahlung einer Maklerprovision streitet, sondern auch, wer sich z.B. in Fragen des Gewerbemietrechts oder in anderen Konflikten rund um Nebenkostenabrechnung, Renovierungsklauseln oder Mietrückständen beraten lassen will, wendet sich in Bremen an einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt, den man hier auf anwalt24.de findet.