Hauptstadt mit dynamischem Wohnungsmarkt
Seit Berlin 1990 im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands erklärt und mit dem Bonn-Berlin-Gesetz 1991 der Umzug von Regierungsbehörden und des Parlaments in die Wege geleitet wurde, hat sich die Stadt jedenfalls demografisch weiterentwickelt. Die Stadt bietet heute rund 3,3 Millionen Menschen ein Zuhause. Zu Zeiten der deutschen Teilung sowohl im Westteil als auch im Ostteil jeweils stark subventioniert, ist die Berliner Wirtschaft inzwischen bemüht, auf eigenen Beinen zu stehen. Nach wie vor ist die Stadt sehr stark dienstleistungsorientiert - rund 80 Prozent der Wirtschaftsleistung stammen aus Betrieben des tertiären Sektors, beispielsweise aus dem Tourismus, der Medienwirtschaft oder aus der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Womöglich bedingt durch die starke Politik- und Medienpräsenz erhalten auch wohnungswirtschaftliche Entwicklungen weit höhere Aufmerksamkeit als anderenorts: Beispielsweise wird der Zuzug von Ortsfremden in Berliner Stadtquartiere als sogenannte „Gentrifizierung“ lautstark beklagt. In Berlin steigt das Mietniveau inzwischen, insgesamt eher moderat, nur in manchem „Kiez“ indezent. Auch die touristische Kurzzeit-Nutzung von Wohnbeständen führt in Berlin, wie allenthalben in der Republik, zu Spannungen mit ortsansässigen Nachbarn - klassische Tourismusziele sind diesen Kummer gewöhnt.
Recht für Mieter und Vermieter
Ungeachtet dieser für das ehedem einerseits „sozialistische“ bzw. andererseits eingemauerte Berlin teils unverhofften Entwicklungen, gilt in Berlin das im Wesentlichen gleiche Mietrecht wie im Rest der Republik. Es bezieht sich auf die Miete von Objekten, sowohl im Rahmen der Wohnraummiete als auch der Gewerbemiete. Wenn zwei Parteien einen Mietvertrag eingehen, so übernehmen sie Rechte und Pflichten. Zusammengefasst lässt sich ein Mietvertrag im Mietrecht auf den Tausch „Wohn-/Nutzraum gegen Mietzins“ reduzieren. Tatsächlich umfasst dieser Rechtsbereich aber viel mehr als nicht gezahlte Mieten. Wenn Vermieter einseitig eine wesentliche Mieterhöhung vornehmen oder längst fällige Reparaturen an einer Immobilie unterlassen, suchen sich viele Mieter in Berlin einen im Mietrecht kundigen Rechtsanwalt , der sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen kann. Aber auch Vermieter benötigen immer häufiger einen Rechtsbeistand, beispielsweise wenn sie es mit Mietnomaden zu tun bekommen oder ihre Mieter grundlos eine Mietminderung vornehmen. Weitere typische Problemfälle im Mietrecht sind beispielsweise eine falsche Betriebskostenabrechnung, Mietwucher, Schönheitsreparaturen, Modernisierung oder die Untervermietung. Einen Rechtsanwalt in Berlin, der sich aufs Mietrecht versteht, findet man bei anwalt24.de.