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Zentralruf der Autoversicherer

 Normen 

§ 8a PflVG

 Information 

Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung des "Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V." mit Sitz in Hamburg.

Mit Hilfe des Zentralrufs der Autoversicherer kann im Falle eines Verkehrsunfalls auch ohne Kenntnis des Namens des Halters des beteiligten Unfallfahrzeugs die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Ausreichend ist die Nennung des Kennzeichen des Unfallgegners und ggf. das Datum des Unfallereignisses.

Neben den Daten der gegnerischen Versicherung werden die in § 8a Abs. 1 PflVG aufgeführten Angaben erteilt.

Voraussetzung der Auskunft ist, dass die Informationen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind.

 Siehe auch 

Totalschaden

Verkehrsunfall - Ausland - Ausländer

Verkehrsunfall - Kfz-Schaden

Verkehrsunfall - Rechtsanwaltsgebühren

Verkehrsunfall - Wild

http://www.zentralruf.de