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Vertrag zwischen Unternehmern über digitale Produkte

Normen

§§ 327t und 327u BGB

BT-Drs. 19/27653

Information

Der Anwendungsbereich der §§ 327t BGB und §§ 327u BGB ist auf Verträge zwischen Unternehmern beschränkt, welche der Bereitstellung von digitalen Produkten durch den Unternehmer dienen. Hierunter sind sämtliche Verträge zu verstehen, die ein Unternehmer mit Vertriebspartnern schließt, um die eigene Leistungspflicht zur Bereitstellung eines digitalen Produkts aus einem Verbrauchervertrag über digitale Produkte erfüllen zu können.

§ 327u BGB sieht u.a. Regelungen zu einem möglichen Rückgriff des Unternehmers bei dem Vertragspartner vor, von dem er das digitale Produkt bezogen hat.

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