Rechtswörterbuch

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Vergaberecht - Unwirksamkeit des Vertrags

 Normen 

§ 135 GWB

 Information 

§ 135 GWB regelt, dass die Verletzung der Informationspflicht und der Fall, bei dem der öffentliche Auftraggeber unter Verletzung der Vergaberegeln den Auftrag direkt an ein Unternehmen vergibt, zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.

Hinweis:

§ 135 GWB entspricht auch nach der Modernisierung des Vergaberechts im Wesentlichen dem bisherigen § 101b Absatz 1 S. 1 und 2 GWB a.F.. Der Anwendungsbereich des Absatzes 1 Nummer 2 wird dahin gehend neu gefasst, dass für die Unwirksamkeit auf die fehlende vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union abgestellt wird.

Ein Vertrag ist (rückwirkend) von Anfang an wirksam, wenn die Frist nach Absatz 2 abgelaufen und die Unwirksamkeit nicht in einem Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde.

Neu ist dabei seit dem 18.04.2016, dass der Lauf der Frist, innerhalb der ein Unternehmen die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags beantragen kann, eine Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags voraussetzt. Eine anderweitige Kenntniserlangung durch den Bieter oder Bewerber genügt als fristauslösendes Ereignis nicht. Absatz 2 bezieht sich insoweit auf die in Absatz 1 genannten Verstöße.

Die Erteilung des Zuschlags im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (BGH 11.11.2014 - X ZR 32/14).

 Siehe auch 

Bestechung

GWB - Verbot horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen

Public Private Partnership

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergaberecht - Anforderungen an die Auftragnehmer

Vergaberecht - Informations- und Wartepflichten

Vergaberecht - Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht - Rechtsschutz

Wettbewerblicher Dialog

Müller-Wrede: GWB-Vergaberecht. Kommentar; 2. Auflage 2014

Schulte/Just: Kartellrecht. GWB, Kartellvergaberecht, EU-Kartellrecht; 2. Auflage 2016