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Vergaberecht - Informations- und Wartepflichten

 Normen 

§ 134 GWB

 Information 

1. Fehler im Angebot

Der öffentliche Auftraggeber ist während eines Ausschreibungsverfahrens grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen. Nur in Ausnahmefällen kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seine unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt (OLG Koblenz 15.07.2015 - 5 U 140/15).

2. Nach dem Zuschlag

Die Informations- und Wartepflichten des öffentlichen Auftraggebers sind in § 134 GWB geregelt.

Hinweis:

Die Informations- und Wartepflichten wurden mit der am 18. April 2016 in Kraft getretenen Modernisierung des Vergaberechts bis auf die Nummerierung des entsprechenden Paragrafen nicht geändert.

Den betroffenen Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sind die in § 134 GWB aufgeführten Informationen zukommen zu lassen. Der Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Informationen geschlossen werden (damit der ausgeschlossene Bieter die Möglichkeit zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens hat). Bei einer Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg reduziert sich die Wartezeit auf 10 Tage.

Bieter gelten nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10117) dann als betroffen, wenn sie noch nicht endgültig ausgeschlossen wurden. Ein Ausschluss ist endgültig, wenn er den betroffenen Bietern mitgeteilt wurde und entweder vor der Vergabekammer als rechtmäßig anerkannt wurde oder keinem Nachprüfungsverfahren mehr unterzogen werden kann. Bewerber gelten dann als betroffen, wenn der öffentliche Auftraggeber ihnen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt hat, bevor die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

 Siehe auch 

Bestechung

GWB - Verbot horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen

Public Private Partnership

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Vergaberecht - Anforderungen an die Auftragnehmer

Vergaberecht - Rechtsschutz

Vergaberecht - Nachprüfungsverfahren

Vergaberecht - Unwirksamkeit des Vertrags

Wettbewerblicher Dialog

Müller-Wrede: GWB-Vergaberecht. Kommentar; 2. Auflage 2014

Schulte/Just: Kartellrecht. GWB, Kartellvergaberecht, EU-Kartellrecht; 2. Auflage 2016