Rechtswörterbuch

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Verbandsklage - Verbraucherschutz

 Normen 

§ 3 UKlaG

VO 2017/2394

 Information 

1. Allgemein

Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen.

Verbandsklagen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.

2. Zulässigkeit

Die verbraucherschützende Unterlassungsklage ist zulässig, wenn

Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtungen können zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern im Rahmen einer Musterfeststellungsklage das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen lassen (Feststellungsziele).

Hinweis:

Die VO 2006/2004 wurde zum 17. Januar 2020 aufgehoben und durch die VO 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden ersetzt.

Hinweis:

Bei Streitigkeiten in den in § 14 UKlaG aufgeführten Bereichen können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.

3. Klagebefugnis

Klagebefugt sind die in § 3 Abs. 1 UKlaG aufgeführten Einrichtungen und Verbände. Dabei sind die Anforderungen an die Zulassung und weitere Geschäftstätigkeit der qualifizierten Einrichtungen und Wirtschaftsverbände seit dem 26.06.2021 in der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV) geregelt.

 Siehe auch 

EU-Verbraucherschutzdurchsetzung

Musterfeststellungsklage

Parteifähigkeit

Prozessfähigkeit

Prozessführungsbefugnis

Prozessstandschaft

Soziale Netzwerke

Verbraucher

Verbrauchervertrag

Verbrauchsgüterkaufvertrag

Halfmeier: Die neue Datenschutzverbandsklage; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016, 1126

Halfmeier/Rott: Verbandsklage mit Zähnen? Zum Vorschlag einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher; Verbraucher und Recht - VuR 2018, 243

Lühmann/Stegemann: Voraussetzungen für Verbandsklagen bei Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2022, 1715