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Umwelt-Audit

 Normen 

UAGVerordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

VO 1221/2009

VO 2017/1505

VO 2018/2026 zur Änderung des Anhangs IV der VO 1221/2009

Umwelt-Audit-Gesetz

UAGBV

UAGGebV

UAGZVV

UAG-ErwV

 Information 

Das Umwelt-Audit ist ein freiwilliges, öffentlich kontrolliertes System der betrieblichen Selbstkontrolle eines Unternehmens zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit.

Die Durchführung des Umwelt-Audits erfolgt in der Praxis mit dem European Eco-Management and Audit Scheme (EMAS - http://www.emas.de/).

Rechtliche Grundlage dieses Systems ist die Umweltauditverordnung der EU (VO 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung - EMAS III).

Die VO 1221/2009 wurde im Jahr 2017 mit der Änderungsverordnung VO 2017/1505 und im Jahr 2018 mit der Änderungsverordnung VO 2018/2026 modernisiert. Die Novellen ermöglichen es Organisationen, auch externe Bedingungen im Kontext des Umweltmanagements mit zu betrachten und entsprechende sachdienliche Informationen auch in die Umwelterklärung aufzunehmen. Diese sind vom Umweltgutachter zu validieren. Zudem wurde die internationale Energiemanagementnorm ISO 50001 novelliert, für die die Umweltgutachter die Prüfbefugnis besitzen.

Diese EU-Verordnung ist in all ihren Teilen verbindlich. Die VO 1221/2009 enthält bezüglich der Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen, der Aufsicht über deren Tätigkeit und der Eintragung der geprüften Organisationen in das Register nicht ausschließlich unmittelbar ausführungsfähiges Recht und bedarf insoweit der Ausfüllung durch Regelungen in den Mitgliedstaaten. Dies geschieht mit dem Umwelt-Audit-Gesetz, in das zum 01.01.2020 die Änderungen eingebaut wurden.

Hinweis:

Ergänzt wird das Umwelt-Audit-Gesetz durch die

  • UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAGZVV)

  • UAG-Beleihungsverordnung (UAGBV)

  • UAG-Gebührenverordnung (UAGGebV)

  • UAG-Erweiterungsverordnung (UAG-ErwV)

Jedem einzelnen Mitgliedstaat ist die Option eröffnet, ein Registrierungsverfahren für Organisationen von außerhalb der EU anzubieten.

 Siehe auch 

Corpoate Governance Kodex

Umweltschäden

Umweltschutz