Rechtswörterbuch

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Staatsform

 Normen 

Art. 20 GG

Art. 28 GG

 Information 

Rechtliche Grundordnung bzw. Art des Aufbaus eines Staates.

Je nach der Art der Staatsform ist ein Staat als:

  • Monarchie (Herrschaft eines einzelnen Staatsoberhauptes, vermittelt durch Erbfolge oder Wahl)

  • Oligarchie (die Staatsgewalt liegt in den Händen einer kleinen Personengruppe) oder

  • Demokratie (Träger der Staatsgewalt ist das Volk)

bzw. als

zu definieren.

Des weiteren ist zwischen einem zentralisierten Staat (Verwaltungsaufgaben werden [nahezu] ausschließlich durch eigene Organe des Staates [Behörden], d.h. in unmittelbarer Staatsverwaltung wahrgenommen) und einem dezentralisiertem Staat (Staat, in dem es neben der unmittelbaren auch die mittelbare Staatsverwaltung gibt) zu unterscheiden.

 Siehe auch 

Bundesstaat

Demokratie

Staat

Staatsverwaltung - unmittelbare

Staatsverwaltung - mittelbare

Republik