Staatsform
Rechtliche Grundordnung bzw. Art des Aufbaus eines Staates.
Je nach der Art der Staatsform ist ein Staat als:
Monarchie (Herrschaft eines einzelnen Staatsoberhauptes, vermittelt durch Erbfolge oder Wahl)
Oligarchie (die Staatsgewalt liegt in den Händen einer kleinen Personengruppe) oder
Demokratie (Träger der Staatsgewalt ist das Volk)
bzw. als
Bundesstaat oder
Einheitsstaat
zu definieren.
Des weiteren ist zwischen einem zentralisierten Staat (Verwaltungsaufgaben werden [nahezu] ausschließlich durch eigene Organe des Staates [Behörden], d.h. in unmittelbarer Staatsverwaltung wahrgenommen) und einem dezentralisiertem Staat (Staat, in dem es neben der unmittelbaren auch die mittelbare Staatsverwaltung gibt) zu unterscheiden.