Schadensersatz - vertaner Urlaub
Normen
Information
Entschädigung für nutzlos in Anspruch genommene Urlaubstage.
Das deliktische Schadensersatzrecht gewährt dem Geschädigten keinen Ausgleich für nutzlos in Anspruch genommene Urlaubstage.
Etwas anders gilt bei Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzungen, insbesondere dem Reisevertrag. Hier kann ein derartiger Schadensersatzanspruch bestehen.
Der vertane Urlaub des Geschädigten kann aber bei einem deliktischen Schadensersatzanspruch u. U. bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden.