Rechtswörterbuch

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Rechtsfachwirt

 Normen 

RechtsfwPrüfV

 Information 

Weiterbildungsberuf.

Mit dem Geprüften Rechtsfachwirt/der Geprüften Rechtsfachwirtin ist ein Berufsbild geschaffen worden, das auf die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten aufbaut.

Das Aufgabenfeld des neuen Berufes ist die Verwaltung, Organisation und Leitung eines Rechtsanwaltsbüros. Insbesondere sollen nach dem Berufsbild von einem Rechtsfachwirt/einer Rechtsfachwirtin wahrgenommen werden:

  • Die Organisation des Büroablaufs und die Überwachung der Kommunikationssysteme.

  • Die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Problemanalysen und die Leitung des Rechnungswesens.

  • Der eigenverantwortliche Personaleinsatz sowie die Personalführung, die Berufsausbildung und der dienstleistungsorientierte Umgang mit Mandanten und Dritten.

  • Die Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei und die Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen.

  • Die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten.

Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:

  • Der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder

  • eine mindestens sechsjährige Berufstätigkeit.

Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer

  • Büroorganisation und Verwaltung

  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung

  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht

  • Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

 Siehe auch 

Rechtsanwalt

Weiterbildung

http://www.rechtsfachwirt-portal.de

http://www.renobundesverband.de