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Rauschtat

Normen

§ 20 StGB

Information

Als Rauschtat wird eine rechtswidrig begangene Straftat bezeichnet, bei der der Täter aufgrund seines Rausches (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) gemäß § 20 StGB schuldunfähig ist und daher nicht für die Begehung des eigentlichen Delikts bestraft werden kann.

In Betracht kommt aber eine Strafbarkeit wegen Vollrausches.

metis