Manipulation an einem Tachometer
Betrügerische Manipulationen an Tachometern führen bei den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich zu Millionenschäden.
Die Veränderung von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern ist gemäß § 22b StVG ein Vergehen, das mit einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Strafbarkeit erfasst folgende Tatbestände:
Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers durch Einwirken auf das Gerät oder den Messvorgang
Aufhebung oder Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers
Herstellung, Überlassung oder Verschaffung von Computerprogrammen zur Vorbereitung einer der beiden obigen Tathandlungen
Nach einem Urteil des BGH (BGH 10.12.1993 - 1 StR 212/93) ist die Manipulation an einem Tacho keine Fälschung technischer Aufzeichnungen. In Betracht kommt ggf. eine Strafbarkeit wegen Betruges, wenn das Fahrzeug unter Verschweigen der Tachomanipulation mit einem niedrigeren Tachostand und zu einem höheren Kaufpreis verkauft wird. Damit war jedoch nicht bereits die Manipulation unter Strafe gestellt.
OVG Hamburg 14.05.2004 - 1 Bs 122/04 (Sicherstellung von Werkzeugen und Gerätschaften zur Tachomanipulation)
Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht; 5. Auflage 2014
Reinking/Eggert: Der Autokauf; 12. Auflage 2014
Vuia: Praxisrelevante Probleme bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen über Gebrauchtwagen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 1047