Landesverrat
Normen
Information
Des Verbrechens des Landesverrats macht sich strafbar, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Anders als beim Hochverrat ist beim Landesverrat der Staat nicht durch umstürzlerische Maßnahmen im Innern, sondern in seiner äußeren Sicherheit gegenüber anderen Staaten betroffen bzw. gefährdet.
Siehe auch