Immobilien-Aktiengesellschaft
REITG
Indirekte Immobilienanlagen mit einer transparenten Besteuerung waren bis zum Jahr 2007 in Deutschland nicht existent. Anders in der internationalen Finanzwelt. Dabei hat sich ein bestimmtes Model bewährt, das international als REIT (Real Estate Investment Trust) bezeichnet wird.
Kennzeichnend für REITs ist, dass die Gewinne nicht bei der Gesellschaft, sondern nur nach der Gewinnausschüttung als Dividende bei dem Anleger besteuert werden. Voraussetzung der damit verbundenen Befreiung der Gesellschaft von der Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht ist eine hohe Gewinnausschüttung (mindestens 90 % der Erträge), die Erzielung von mindestens 75 % der Einkünfte aus Immobilien sowie die Anlage von mindestens 75 % des Gesellschaftsvermögens in Immobilien.
Die Gründung eines REIT wurde im Januar 2007 mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) auch in Deutschland ermöglicht.
REIT-Aktiengesellschaften sind Aktiengesellschaften mit einem der in § 1 Abs. 1 REITG aufgeführten Unternehmensgegenstände, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind.
Rechtsgrundlage des REIT ist gemäß § 1 Abs. 3 REITG das Recht der Aktiengesellschaft, soweit in dem REITG keine Abweichungen bestimmt sind.
Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat
Aktiengesellschaft - Hauptversammlung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Endert/Sepetauz: Erfassung der dem REITG immanenten Gefahrenpotenziale. Risikomanagement in REIT-Aktiengesellschaften; Steuer & Studium - SteuerStud 2010, 384
Wienbracke: Der deutsche Real Estate Investment Trust (REIT); Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 2721