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Gesetzliches Schuldverhältnis

Normen

§ 280 BGB

Information

1 Begründung

Ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag sondern aufgrund einer gesetzlichen Sonderbeziehung automatisch zwischen den Parteien entsteht.

Kennzeichnend für ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Geflecht wechselseitiger Duldungs-, Mitwirkungs- und Leistungspflichten (BGH 15.07.2011 - V ZR 277/10).

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht u.a. in den folgenden Fällen:

2 Folgen

Mit der Begründung des gesetzlichen Schuldverhältnisses entstehen Pflichten, die im Fall der Pflichtverletzung Ersatzansprüche auslösen können.

Auch besteht eine Schadensersatzhaftung bei Verschulden gemäß §§ 276,278 BGB.

metis