Rechtswörterbuch

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Gesetzliches Schuldverhältnis

 Normen 

§ 280 BGB

 Information 

1. Begründung

Ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag sondern aufgrund einer gesetzlichen Sonderbeziehung automatisch zwischen den Parteien entsteht.

Kennzeichnend für ein gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Geflecht wechselseitiger Duldungs-, Mitwirkungs- und Leistungspflichten (BGH 15.07.2011 - V ZR 277/10).

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht u.a. in den folgenden Fällen:

2. Folgen

Mit der Begründung des gesetzlichen Schuldverhältnisses entstehen Pflichten, die im Fall der Pflichtverletzung Ersatzansprüche auslösen können.

Auch besteht eine Schadensersatzhaftung bei Verschulden gemäß §§ 276,278 BGB.

 Siehe auch 

Positive Vertragsverletzung

Schadensersatz

Schadensersatzpflicht im Schuldrecht

Luttermann: Rechtsnatur und Praxis des Abfindungsanspruchs (§ 305 AktG) als gesetzliches Schuldverhältnis; Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG 2006, 816

Peifer: Gesetzliche Schuldverhältnisse; 2. Auflage 2010

Schmidt: Die Gesellschafterhaftung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als gesetzliches Schuldverhältnis; NJW 2003, 1897

Schwarz/Wandt: Gesetzliche Schuldverhältnisse; 3. Auflage 2009