Rechtswörterbuch

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Fesselung - polizeiliche

 Normen 

Polizeigesetze der Länder. so z.B.

 Information 

Nach den Polizeigesetzen der Länder ist die Fesselung einer Person ein zulässiges Mittel der polizeilichen Zwangsanwendung. Da die Fesselung einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit darstellt, sind deren Voraussetzungen in den meisten Ländern in einer gesonderten Regelung normiert. Gemäß § 62 PolG NRW darf eine Person, die gemäß den Polizeigesetzen der Länder oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, gefesselt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

  • Polizeibeamte oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder Sachen beschädigen wird (zu beachten ist die in § 62 PolG NRW enthaltene ausdrückliche Einschränkung: "Sachen von nicht geringem Wert"),

  • fliehen wird oder befreit werden soll oder

  • sich töten oder verletzen wird.

Fesseln sind zum einen die dienstlich zugewiesenen Mittel, also vor allem Handschellen; ferner kommen aber auch andere geeignete Mittel (Knebelkette, Stricke, Riemen oder Zwangsjacke) in Betracht.

Da die StPO bezüglich der zwangsweisen Durchsetzung von polizeilichen Strafverfolgungsmaßnahmen (Ermittlungsmaßnahmen) überwiegend keine eigenen Regelungen enthält, greifen die landesrechtlichen Vorschriften über den polizeilichen Zwang ergänzend ein. Dementsprechend verweisen die Polizeigesetze der Länder für alle Fälle rechtlich zugelassener polizeilicher Zwangsanwendung für die Art und Weise der Zwangsanwendung auf ihre speziellen Vorschriften (vgl. § 57 PolG NRW; § 71 NPOG,NI; § 60 SOG LSA,ST; Art. 65 PAG,BY). Dies hat zur Folge, dass die in den Polizeigesetzen geregelten Voraussetzungen der Fesselung auch für eine Fesselung gelten, die lediglich einem repressiven Zweck dient.

Beispiel:

Eine nach § 127 StPO festgenommene Person unternimmt wiederholt Fluchtversuche auf dem Weg zum Polizeirevier.

 Siehe auch 

Eingriffsbefugnisse

Festhaltung - polizeiliche

Gewalt

Strafverfolgungsvorsorge

Zwangsmittel in der StPO

Pewestorf/Söllner/Tölle: Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht Bücher; 2. Auflage 2017