Fahreignungsregister
1. Speicherung
Die Speicherung von Verkehrsverstößen gemäß dem Fahreignungs-Bewertungssystem erfolgt in dem bei dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführten Fahreignungsregister. Rechtsgrundlagen sind grundsätzlich die §§ 28 f. StVG.
Die Aufzählung welche Verkehrsverstöße mit welcher Punktzahl im Register gespeichert werden, ergibt sich aus der Anlage 13 FeV.
Ab einem Punktestand von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis - Verlust) entzogen.
2. Auskunft über den Punktestand
Jeder Autofahrer kann den Punktestand internetbasiert im Fahreignungsregister einsehen: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_tab.html bzw. https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/registeranfrage.html
Dies erfordert jedoch die Installation einer Software. Einfacher ist es, die Auskunft weiterhin auf dem Postweg zu beantragen. Dies erfordert die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Das Antragsformular kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/formular_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Sofern der Rechtsanwalt die Auskunft einholen will, muss er die Kopie der Vollmacht vorlegen.
Die Auskunft ist gebührenfrei.
3. Punktereduzierung durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
Die Möglichkeit der Punktereduzierung durch die Teilnahme an eine Fahreignungsseminar ist Teil des Fahreignungs-Bewertungssystems.
4. Tilgung und Löschung
Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in § 29 StVG bestimmten Fristen getilgt und später gelöscht.
2,5 Jahre: Die in § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG aufgeführten schweren Ordnungswidrigkeiten sowie bei der Anordnung eines Fahrverbots.
5 Jahre: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
10 Jahre: Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft bzw. Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung. Die Details sind in § 29 Abs. 4 StVG geregelt.
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Maßregeln der Besserung und Sicherung
Burhoff: Das (neue) Fahreignungsregister und Fahreignungsbewertungssystem in einem ersten Überblick; Zeitschrift für die Anwaltspraxis - ZAP 2014, 511
Krumm: Punkte und Fahreignungsregister (FAER) in zehn Schritten; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 1730