Europäische Gesellschaftsformen
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
1. Allgemein
Es kann bei der Gründung einer Gesellschaft in einem Mitgliedsland der Europäischen Union zwischen drei Arten von Gesellschaften gewählt werden:
den nationalen Gesellschaftsformen des jeweiligen Landes
den europäischen Gesellschaftsformen
den nationalen Gesellschaftsformen eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (z.B. Limited Company)
2. Die europäischen Gesellschaftsformen
Neben den nationalen Gesellschaftsformen eines Landes bestehen europäische Gesellschaftsformen, die supranational auf dem Gebiet der Europäischen Union gegründet werden können.
Dies sind:
Derzeit wird zudem ein Gesetzgebungsvorschlag zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft erarbeitet. Die Europäische Privatgesellschaft soll eine Gesellschaftsform für grenzüberschreitend arbeitende kleine und mittelständische Unternehmen werden.
Daneben kann seit dem Urteil EuGH 05.11.2002 - C 208/00 der Verwaltungssitz einer in einem Mitgliedsland der Europäischen Union gegründeten nationalen Gesellschaft auch in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union verlegt werden, d.h. die Gesellschaft kann in dem anderen Land anstelle einer nationalen Gesellschaft geführt werden. Dies führte in Deutschland zu einem Gründungsboom der britischen Limited Company.