CCBE-Regeln
RAEUBR
Die CCBE-Regeln (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (RAEUBR)) sind die Standesregeln der grenzüberschreitend in der Europäischen Union tätigen Rechtsanwälte.
Sie wurden aufgestellt von dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE).
Die Regeln sind von einem in der Europäischen Union ansässigen Rechtsanwalt bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union zu beachten.
Sie gehen den nationalen Standesregeln sowohl des Staates des Kanzleisitzes als auch des Staates der Tätigkeit vor, sie sind nachrangig gegenüber dem europäischen Gemeinschaftsrecht oder dem deutschen Verfassungs-, Gesetzes-, oder Verordnungsrecht.
http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/Berufsregeln_Mai%202006_090615.pdf (Inhaltliche Darstellung der Berufsregeln durch die Bundesrechtsanwaltskammer)
Hartung/Römermann: Anwaltliches Berufsrecht; 2. Auflage 2008
Hartung/Römermann: Berufs- und Fachanwaltsordnung. Kommentar; 4. Auflage 2008
Henssler/Kilian: Die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischn Union (CCBE-Regeln) in der Rechtsprechung deutscher Gerichte; BRAK-Mitteilungen 2011, 178