Berufsjäger
Normen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Information
Ausbildungsberuf.
Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein. Von der Behörde bestätigten Jagdaufseher haben in diesen Fällen im Rahmen der Aufgaben des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten, zudem sind sie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 25 BJagdG).
Der angestellte Berufsjäger darf bei Gefahr im Verzug Beschlagnahmen anordnen, Durchsuchungen durchführen und ihm steht ein erweiterter Schusswaffengebrauch zu.