Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Behauptungslast

 Normen 

§ 138 ZPO

 Information 

Es werden folgende Formen unterschieden:

  1. 1.

    Abstrakte Behauptungslast:

    Auch Darlegungslast genannt. Die Parteien haben entscheidungserhebliche Tatsachen in den Prozess einzubringen.

    Der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung. Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Prozessstoffs eine Rolle (BGH 11.11.2014 - VIII ZR 302/13).

  2. 2.

    Konkrete Behauptungslast:

    Auch Substanziierungspflicht genannt. Regelt die Konkretisierungspflicht des Sachvortrags der Parteien. Grundsätzlich richtet sich die Substanziierungspflicht nach der Qualität des gegnerischen Vorbringens. Trotz der konkreten Substanziierungspflicht unsubstanziiert vorgetragener Sachverhalt braucht vom Gericht nicht berücksichtigt werden.

    Anforderungen an die Substantiierungspflicht:

    Dabei besteht zum Umfang der Substantiierungspflicht folgender Grundsatz:

    "Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen" (BGH 18.12.2019 - XII ZR 67/19).

    Grenzen:

    Wenn das Gericht überzogene Anforderungen an die Substanziierung des Vorbringens eines Beteiligten stellt und sich dadurch einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht, ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt (BVerwG 27.10.2014 - 3 B 40/14).

    "Wie weit eine Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, hängt von ihrem Kenntnisstand ab (...). Zur Ermittlung von Umständen, die ihr nicht bekannt sind (oder sein können), ist eine Partei im Zivilprozess grundsätzlich nicht verpflichtet" (BAG 06.04.2022 - 5 AZN 700/21).

    Verschiebung der Substantiierungspflicht:

    Die Substanziierungspflicht verschiebt sich in den folgenden Fällen:

    • Wenn Voraussetzung der Anspruchspruchsgrundlage ist, dass etwas nicht geschehen ist: z.B. "ohne Rechtsgrund" (Bereicherungsrecht).

    • Beim Beweis von Umständen, die aus der Sphäre des Gegners kommen:

      Der BGH hat im Einzelfall auch hier eine Substanziierungslast des Prozessgegners angenommen, da nur dieser alle wesentlichen Tatsachen kennen konnte. Zusätzlich muss die Substanziierung hier dem Gegner zumutbar sein:

      In bestimmten Fällen ist es aber Sache der Gegenpartei, sich im Rahmen der ihr obliegenden Erklärungspflicht zu den Behauptungen der beweispflichtigen Partei substanziiert zu äußern. Eine solche sekundäre Darlegungslast, die die Verteilung der Beweislast unberührt lässt, setzt voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen. Dabei spielt es weder eine Rolle, dass es sich bei dem als verletzt in Rede stehenden Schutzgesetz um eine strafrechtliche Norm handelt, noch, ob ein entsprechender Auskunftsanspruch besteht (BGH 10.02.2015 - VI ZR 343/13).

      In diesen Fällen muss der Gegner substanziiert bestreiten.

 Siehe auch 

Amtsermittlungsgrundsatz

Beibringungsgrundsatz

Beweishilfen

Beweislast im Strafprozess

Beweislast im Verwaltunsgprozess

Beweislast im Zivilprozess

Rügelose Einlassung

Umkehr der Beweislast

Zivilprozess

BGH 25.03.2014 - VI ZR 271/13

BGH 31.10.1986 - V ZR 61/80

BGH 19.05.1981 - VI ZR 220/79

BGH 16.12.1980 - VI ZR 308/79

BAG 10.05.1971 - 3 AZR 322/70

LAG Köln 25.07.1997 - 11 Sa 138/97

Kiethe: Auskunft und sekundäre Behauptungslast - Anspruchsdurchsetzung bei ungeklärten Sachverhalten; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 2003, 781

Kemer: Überspannung der Substantiierungsanforderungen als Verfahrens- oder Sachfehler; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2023, 118

Oberheim: Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess; 9. Auflage 2023

Schmid: Substantiierungspflicht im Mietnebenkostenprozess; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 2000, 123

Schultz: Substantiierungsanforderungen an den Parteivortrag in der BGH-Rechtsprechung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 16